Nasser Keller – was tun?
Dieser Artikel soll das Problem aus der Sicht des Bauherrn bzw. des
Eigentümers betrachten. Der Autor geht davon aus, dass deshalb besonders
aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit geurteilt werden soll. Insofern
bieten sich Lösungen jenseits der Totalsanierung eher an, wenngleich sie
auch nicht immer DIN-konform sein müssen.
Wer dies anders sieht und sich auch auf keine Kompromisse einlassen
möchte, kann sich die Planungs- und Ausführungsgrundsätze herausnehmen und
beachten – auf Fragen der Finanzierung soll hier nicht eingegangen werden.
Warum gibt es so viele Selbermacher?
Für das gros der Bauherren und Eigentümer ist es der Regelfall, nur einmal
im Leben ein Haus zu kaufen oder zu bauen. Das wird für die meisten nur
über eine Fremdfinanzierung möglich, wobei die Banken seit der
Jahrtausendwende immer mehr Zurückhaltung im Engagement bei Finanzierungen
zeigen.
Ist dann der große Wurf gelungen, sind die finanziellen Spielräume
weitgehend ausgereizt. Ein verantwortungsvoller Finanzierungsberater wird
darauf geachtet haben, dass nach der Rate an die Bank – oft genug über 15
und mehr Jahre hinweg - genug zum Leben bleibt, aber auch dass man von
Anbeginn Instandhaltungsrücklagen bildet.
Mit kleinen Instandhaltungsarbeiten ist kaum jemand überfordert, weder
handwerklich noch finanziell. Bei kniehohem Wasser im Keller dürften die
regelgerechten Aufwendungen sowohl die bautechnischen als auch die
finanziellen Vorstellungen Vieler bei weitem übersteigen.
Da bleiben meist nur probate Lösungen für die Selbermacher-Methode, im
Neudeutschen gern do-it-yourself genannt. Allerdings ist hierbei guter Rat
teuer, denn – egal wie „teuer“ es war – ein konkreter Nutzen muss schon
das Ergebnis sein.
Insofern mag es verwundern, wenn ein Bauingenieur über Lösungen für
Selbermacher referiert, zumal er nicht bei einer Heimwerker-Zeitschrift
o.ä. involviert ist. Umsatzfördernd ist das ja nicht gerade.
Ist man jedoch von Berufs wegen nicht gezwungen, ein bestimmtes Produkt
oder Verfahren über den Klee zu loben und anzupreisen, darf man sich den
Luxus gönnen, die Problematik aus der Sicht dessen zu betrachten, der
letztendlich für alles bezahlt.
Eine Allzweckformel wird sich dabei nicht erstellen lassen, so dass
allemal Beratungsbedarf vor Ort verbleibt. Hierbei wird jeder verstehen,
dass eine neutrale Beratung mehr Vorteile bringt, als die Meinung eines
Produkt- oder Verfahrengebundenen.
Dabei soll nicht der Eindruck entstehen, es gäbe keine Hersteller oder
Anwender, die nicht bereitwillig mit ihrem know-how (Wissen, Erfahrungen,
Kenntnisse, Erkenntnisse) zur Seite stehen, ohne vorab beauftragt worden
zu sein.
Am Ende des Einsammelns zahlreicher Angebote oder Informationen bleibt
immer noch die Frage, ob man fit genug ist, die Äpfel und die Birnen zu
vergleichen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Außerdem gibt es
Hemmschwellen, die den Fachberater in seiner Mitteilungsfreude bremsen –
eine davon ist die Umsatzgröße.
Sie stehen also einer Vielzahl von Aspekten gegenüber, die es zu
beurteilen und zu wichten gilt, einige seien hier aufgeführt:
Finanzen
• Materialpreise
• Anteil möglicher Eigenleistung (neudt:: manpower)
• Barzahlung oder Finanzierung (z.B. Verkäufer)
• Fördermöglichkeiten
Wirtschaftlichkeit
• Nutzen-Aufwand-Verhältnis
• Amortisation
• Langlebigkeit
• Zeitverteilung der Lösung
Bautechnik
• Ausführbarkeit
• Ausführungsdauer und Beeinträchtigungen
• Kompromisszwänge
• Vor- und Nachteile
• Regelkonformität
Sei zunächst eine Ausgangssituation definiert: Herr X. kauft sich ein
Häuschen aus den 20ern. Der Zustand ist weitgehend in Ordnung, der
Verschleiß normal. Er macht einiges im Wohnbereich, so dass es sich ganz
annehmlich wohnen lässt. Eines Tages macht sich in der Familie Entsetzen
breit, als man feststellt, dass im Keller das Wasser kniehoch steht. Das
ist als Dauerzustand denkbar ungeeignet, eine rasche Lösung tut Not. 3
Lösungsfälle seien kurz beschrieben.
Lösung Nr. 1 (der Idealfall):
Herr X. bekommt vom Fachberater kein X für ein U vorgemacht, er wird
objektiv beraten und bekommt die optimale Lösung angeboten. Das ist
zugleich die wirtschaftliche Lösung und zu teuer ist es auch nicht. Noch
dazu bekommt er eine supergünstige Finanzierung, so dass er nicht alles
auf einmal bezahlen muss. Die Ausführung erfolgt rasch und ordentlich, es
gibt kaum Beeinträchtigungen, da der Aufwand sich in Grenzen hält und am
Ende ist alles gut.
Lösung Nr. 2 (eine reine Erfindung):
Herr X. lässt sich von einem Sanierungsprofi einreden, im Himmel wäre
Jahrmarkt. Notgedrungen lässt er sich auf eine teure Geschichte ein,
nachdem er die Verwandtschaft angepumpt hat. Die Bauausführung erzeugt
zunächst eine tagebauähnliche Situation, dann dauert es ewig und keiner
der versprochenen Termine wird eingehalten. Außerdem wird es teurer, als
veranschlagt. Nach einem halben Jahr kommt wieder das erste Wasser durch,
die Firma weigert sich nachzubessern. Herr X. denkt über rechtliche
Optionen nach und glaubt zunächst, dass ihn Anwalt und Gericht am Ende zu
teuer kommen. Nach einem Jahr hat er sich durchgerungen, er geht zum
Anwalt. Der ist ungebremst optimistisch und klageentschlossen. Alles zieht
sich unendlich hin, am Ende aber bekommt Herr X. Recht, jedoch auch
saftige Rechnungen. Ein kleines Problem stellt sich ein: die Firma
existiert nicht mehr. Das Wasser steht im Keller fast einen Meter hoch.
Lösung Nr. 3 (eine Näherung an das Optimum)
Herr X. will das Problem in Selbsthilfe erledigen, es soll möglichst wenig
kosten, eine Obergrenze steht fest. Die technische Unterstützung bekommt
Herr X. von einem neutralen Berater (der auch von keinem Verein vermittelt
wurde, weil man da schon mal die ersten 150-200 Euro für umsonst spart).
Er bekommt die technisch einwandfreie Lösung erklärt, aber auch die
Nachteile von durch den finanziellen Zwang diktierten Kompromissen. Er
akzeptiert, dass Billiglösungen immer mit Nachteilen verbunden sind und
führt die ersten empfohlenen Schritte aus. Nach einem Jahr trifft man sich
zur Erfolgskontrolle und siehe da, es war gar nicht so dumm, sich
schrittweise an die Lösung des Problems heranzutasten. Es gibt am Ende
zwar hin und wieder feuchte Stellen, aber die Trocknung ist
unproblematisch und unterm Strich hat es nicht die Welt gekostet.
Nun könnte ein Gelehrtenstreit ausbrechen, welche der drei Lösungen in der
Praxis am wahrscheinlichsten ist. Das können wir uns sparen – keine der
drei ist auszuschließen. Nr. 1 dürfte selten sein und Nr. 2 ist
deprimierend, so dass wir uns mehr Nr. 3 zuwenden wollen.
Aus der praktischen Erfahrung des Autors heraus ist Lösung Nr. 3 erstens
möglich, nicht selten realisiert und zweitens erfolgreich und zufrieden
stellend, wenngleich auch drittens mit Kompromissen und
Haftungsausschlüssen verbunden.
Betrachten wir zuerst das Wichtigste: die Kosten. Gerade in Zeiten knapper
Kassen ist dies das Thema Nr. 1 für fast alle. Auch wenn wir uns angeblich
alle nur einbilden, dass der Euro mit Teuerungen dahergekommen ist, bleibt
eine leere Kasse eine reale Erscheinung.
Seinen finanziellen Spielraum kennt der Hauseigentümer am besten, also
legt er die Obergrenze fest. Was bedeutet Obergrenze? Da dieser Begriff
immer mal wieder auf Unverständnis stößt, sei er hier definiert: mehr darf
es insgesamt nicht kosten. Auch wenn das Argument „mit 1.000 Euro mehr
hätten Sie aber mehr gekonnt“ überzeugend klingen mag – Geld alle
bedeutet, es ist nichts mehr da.
Mit der Frage teuer-billig befasst sich die Menschheit, seit es Geld gibt.
Hier sei John Ruskin, engl. Sozialreformer, 1819-1900, zitiert, der das
Problem recht treffend beschrieben hat:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig
schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die
Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute
solcher Menschen. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch
schlechter, zuwenig zu bezahlen.
Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn
Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der
gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das
Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie
eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch
genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
Weitere Denk- und Sinnsprüche
Hiermit sei genug gesagt zu den finanziellen Aspekten. Im folgenden sollen
die bautechnischen Belange näher betrachtet werden. Zuvor sollte Klarheit
darüber bestehen, dass mit abnehmendem finanziellem Spielraum eine Zunahme
bei nachteilen und Kompromissen einhergeht.
Wenn man alle technischen Regeln auch nicht einhalten kann, sollte man sie
zumindest kennen.
Regelwerke für Abdichtungsarbeiten sind u.a::
• DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“
• DIN 4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“
• DIN 18 336 (VOB/C) „Abdichtungsarbeiten“
• DIN 18 338 (VOB/C) „Bauwerksabdichtungen“
• DIN 18 339 (VOB/C) „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“
• DIN 18 531 „Dachabdichtungen – Begriffe, Anforderungen,
Planungsgrundsätze“
• "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dächern mit
Dachabdichtungen" – Flachdachrichtlinie
• „Richtlinie zur Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter
Bauteile
mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen“
• ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund
mit Bekleidungen
und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und
Außenbereich“ (Nasszellen und Feuchträume)
• ZDB-Merkblatt „Keramische Beläge im Schwimmbadbau“ (Schwimmbäder)
Für die Abdichtung weiterer besonderer Bereiche gelten folgende
Merkblätter bzw. Richtlinien:
• Trinkwasserbehälter: DVGW-Merkblätter W 270, W 311, W 312 ggf.
KTW-Empfehlung,
• Bestandsbauten: WTA-Merkblatt 4-9-98-D (Entwurf) „Nachträgliche
Abdichtung erdberührter Bauteile“
• WTA-Merkblatt 4-5-97-D „Mauerwerksdiagnostik“
• „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von
Bauteilen
mit mineralischen Dichtungsschlämmen“ (Entwurf)
Mit dem „Darunter“, das heißt mit der Beschaffenheit der Wände und der
Sohle befassen sich folgende Regelwerke:
• DIN 18 330 (VOB/C) Mauerarbeiten
• DIN 18 331 (VOB/C) Beton- und Stahlbetonarbeiten
• DIN 18 349 (VOB/C) Betonerhaltungsarbeiten
• DIN 18 350 (VOB/C) Putz- und Stuckarbeiten
• DIN 18 353 (VOB/C) Estricharbeiten
• DIN EN 206-1 & DIN 1045-2 (1. Hj. 2002) Beton und Stahlbeton
• DIN 1053 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung
• DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
• DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
• DIN 18 550 Putz, Baustoffe und Ausführung
• Materialbezogene Normen (Kalksandstein, Porenbeton usw.)
Wer sich mit der Thematik „Bauwerksabdichtungen“ näher befassen möchte und
dazu ein umfassendes Dokument einsehen möchte, wird hier fündig:
::
Bauwerksabdichtungen
Bei Bestandsbauten wird man in der Regel eher feststellen, dass sich nicht
alles 100%ig umsetzen lässt. Zum einen ist es der Kostenrahmen, aber auch
Überbauungen und andere Widrigkeiten wie benachbarte Fundamente, Trassen
von Kabeln und Leitungen, öffentliche Verkehrsflächen.
Um es ganz genau und richtig zu machen, müsste man den Keller komplett
freilegen und rundherum, also an allen Wänden und unter der Sohle
regelgerecht abdichten. Dies hätte absatzfrei und ohne Schwachstellen zu
geschehen – wie eine Wanne, weshalb dieser Begriff in aller Munde ist.
Doch ehe Sie sich den Kopf zerbrechen ob es eine Schwarze Wanne (mit
bituminöser Abdichtung), eine Weiße Wanne (aus WU-Beton) oder eine Braune
Wanne (mittels Einbau von Bentonit) sein soll – stellen Sie fest, ob diese
überhaupt vollständig – und wenn ja, mit welchem Aufwand – auszuführen
geht.
Oft wird man feststellen, dass zwischen Theorie und Praxis Lücken
bestehen. Dies betrifft die Ausführbarkeit aus zuvor beschriebenen
Gründen. Was nützt das beste Abdichtungssystem, wenn es an irgendwelchen
konstruktiven Schwachstellen krankt?
Zumindest erfährt der Interessierte, wie der bautechnische Idealfall
aussehen könnte, nämlich wenn bei der Errichtung des Kellergeschosses alle
technischen Regeln eingehalten werden und das optimale System eingebaut
wurde.
Die DIN 18195 unterscheidet folgende wesentliche Lastfälle:
• Bodenfeuchte
• Nichtstauendes Sickerwasser
• Aufstauendes Sickerwasser
• Grundwasser
Als „Lastfall“ ist zu verstehen, in welchem Umfange und mit welcher
Wirkung das Wasser auf das Bauwerk einwirkt. Insofern muss es nicht falsch
sein, weiterhin zwischen „drückendem“ und „nichtdrückendem“ Wasser zu
unterscheiden. Im Sprachgebrauch sind diese Begriffe allemal noch.
Hier sind die LF im Bild erklärt
Soweit zu den theoretischen Grundlagen einschließlich der technischen
Regelwerke sowie Planungs- und Ausführungsgrundsätze. Gehen wir nunmehr
zum praktischen Teil über, wo anhand der häufigsten Schadensbilder und
anhand von Fallbeispielen die Problematik veranschaulicht werden soll.
Wie stellen sich Feuchteschäden dar? Es beginnt mit Feuchteflecken an
Wänden oder auf der Sohle. Diese Flecken treten sowohl in den X-eln (Fuge
Wand-Wand, Fuge Wand-Sohle, Ecken) als auch in der Fläche auf.
Ist die Sohle undicht und befindet sich ein Fußbodenaufbau darauf, kann es
Wochen dauern, bis man die eingedrungene Feuchte bemerkt. Fauliger Geruch
oder Schimmel weisen darauf hin, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Jedoch kann das Auftreten von Stockflecken und Schwitzwasser täuschen.
Eine Tauwasserbildung geht auch mit Feuchteflecken einher, ohne dass ein
Makel am Abdichtungssystem bestehen muss.
Solch ein Fall besteht auch, wenn man beim Fußbodenaufbau auf einer Sohle
aus WU-Beton nicht bedacht hat, eine Dampfsperre einzubauen. Das
Durchdringen von Wasserdampf ist eine wesentliche Eigenschaft von WU-Beton,
auch wenn kein Wasser in flüssiger Form durchkommt.
Sichere Anzeichen sind an exponierten Stellen an der Wand ablaufendes
Wasser, z.B. bei Undichtigkeiten an Rohr- oder Kabeldurchführungen.
Deutlich sichtbare Risse, aus denen kleine Rinnsale kommen, lassen bereits
genauso wenig Zweifel aufkommen, wie der geflutete Keller.
Was sind die Ursachen? Diese lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen:
1. der Lastfall hat sich geändert
2. die Abdichtung ist mangelhaft oder beschädigt
3. der konstruktive Untergrund ist mangelhaft oder beschädigt
Einen Sonderfall stellt die Weiße Wanne dar, wo Wände und Sohle sowohl
Konstruktion als auch Abdichtung sind. Dieses System ist für den Lastfall
Grundwasser konzipiert, es widersteht also drückendem Wasser und ist
demnach für die anderen leichteren Lastfälle geeignet.
Da WU-Beton mehr ist, als ein Normalbeton, dem man einen geheimnisvollen
Zusatz beigemischt hat, ergeben sich aufgrund seiner Besonderheiten
zahlreiche Ursachen für etwaige Undichtigkeiten.
Hinzu kommt, dass das technische Regelwerk zwar die Anforderungen regelt,
nicht jedoch die technischen Einzelheiten. Daher gibt es unterschiedliche
Ausführungsvarianten und nicht alle sind bewährte technische Lösungen.
Besondere Kennzeichen von WU-Beton sind:
• besondere Kieszusammensetzung und Wasser-Zement-Faktor
• meist unter Verwendung von Betonzusätzen
• Einsatz von Beton mit niedriger Hydratationswärme
• höherer Bewehrungsgrad zur Rissweitenbegrenzung
• höhere Betondeckung der Bewehrung und dickere Wände/Sohlen (als statisch
erforderlich)
• Zwänge mindern in Bemessung, Berechnung und Konstruktion (Fugenbild
[Dehn- und Betonierfugen],
Hydratationswärme, Temperaturunterschiede im Bauzustand,
Betonierabschnitte
• Vermeidung von Querschnittssprüngen
• anspruchsvollere Verarbeitungsvorschriften (Wärmedämmung,
Nachbehandlung, Gleitschichten)
• zementgebundene Abstandhalter mit Prüfzeugnis für Wasserdichtigkeit
• Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitsfugen (Gummibänder, Schläuche,
Kunststoffteile, Blecheinlagen,
Quellmittel, spezielle Bewehrung wie z.B. Klapp-Bewehrung, abschließende
Injektagen) sowie bei Rohr- und
Kabeldurchdringungen (Manschetten)
Hieran erkennt selbst der Laie, dass eine Vielzahl von Möglichkeiten
besteht, bei der Ausführung etwas falsch zu machen, was sich dann später
in einem mangelbehafteten Abdichtungssystem darstellt.
Eine Änderung des Lastfalls mag manchem als schwer vorstellbar erscheinen.
Dies ist jedoch seit gut 10 Jahren eine häufiger auftretende Erscheinung
und es bedeutet eigentlich nicht mehr, als dass der Grundwasserspiegel
angestiegen ist.
Die Ursachen hierfür sind natürlichen Ursprungs bzw. vom Menschen
verursacht:
• Hochwasser, Überschwemmungen hat es schon immer gegeben, zugenommen
jedoch haben
- die unverantwortlichen Eingriffe in natürliche Flussverläufe
- die Flächenversiegelung durch Siedlungs- und Straßenbau
- die direkte Einleitung von Regenwasser über die Kanalisation anstelle
der Einleitung auf Sickerflächen
- die Zweckentfremdung und Überbauung von Überschwemmungsgebieten
(Poldern)
- die nachteiligen Eingriffe in das Ökosystem Wald als erste und
wichtigste Rückhalteebene im Gebirge
- die Verwahrlosung des Zustandes von Talsperren und Rückhaltebecken
aufgrund sogenannter Sparzwänge
• Verlegung von Flussläufen
• Anlegen künstlicher Gewässer
• industrielle Tätigkeit im Kohleabbau, sowohl im Tagebau- als auch im
Untertagebau, verbunden mit gigantischen
Massenbewegungen und riesigen Pumpanlagen, aber auch mit großflächigen
Gebietsabsenkungen, welche
Lagen von Kommunen üNN um Meter verändern und auch Deiche zum Absinken
bringen
• Veränderungen bei der Gewinnung von Trinkwasser, damit einhergehende
Einstellung
des Betriebes von Pumpwerken
• Selbständige Veränderungen unterirdischer Wasserverläufe, Quellen in
Hanglagen und
Schichtenwasser im Geschiebemergel der Urstromtäler
• Bodenverwerfungen infolge normaler tektonischer Vorgänge
Ein Keller, dessen Abdichtungssystem bislang nur Erdfeuchte oder
nichtstauendem Sickerwasser standhalten musste, steht nun plötzlich im
Grundwasser. „Hätte der Architekt doch nur einen höheren HGW bedacht!“
wird mancher Hausbesitzer ausrufen und über Regressforderungen nachdenken.
HGW ist der „Höchste Grundwasserstand“, der als die wichtigste Kenngröße
bei der Planung der Bauwerksabdichtung zu betrachten ist. Fehler hierbei
führen zwangsläufig zu Haftungsansprüchen, weshalb jeder Planer gut
beraten ist, die paar Euro für eine schriftliche Auskunft der zuständigen
Behörde auszugeben.
Ein Praxisbeispiel sei genannt: nach der Wende und der Wiedervereinigung
der Stadt Berlin gab es infolge Strukturänderungen Einstellungen der
Grundwasserförderung im Bereich des Wasserwerkes Johannisthal. In deren
Folge wurden zahlreiche Keller im Siedlungsgebiet Britz des Stadtbezirkes
Neukölln unter Wasser gesetzt.
Mängel und Beschädigungen der Abdichtung
können sich auch erst nach Jahren einstellen bzw. auswirken.
Ursachen hierfür können sein:
• Spitze Steine oder Schutt kamen beim Verfüllen der Baugrube an
ungeschützte Abdichtungsflächen, infolge Bewegungen durch Setzungen kann
die Abdichtung beschädigt werden
• Aggressive Beimengungen im Grundwasser führen zur Zerstörung
• Materialermüdung bzw. -versprödung führt zum Versagen der Funktion
• Punktuelle Zerstörungen z.B. durch unbeabsichtigtes Durchbohren,
mangelhaft ausgebildete nachträgliche Rohrdurchführungen
• Ablösungen vom Untergrund infolge unsachgemäßer Verarbeitung
• Abrutschen vom Untergrund aufgrund fehlender oder mangelhafter
Verwahrung
• Auflösungen und Ablösungen aufgrund ungeeigneter Materialkombinationen
• Materialversagen infolge zu dünnen Aufbringens
• Nachgeben bei Veränderung des Lastfalls
• Zerstörungen durch Frost oder Hitze infolge Freilegens oder fehlender
Überdeckung
Mängel und Beschädigungen der Bausubstanz
führen oft zum Versagen der Abdichtung, zumal deren Rissweitenüberbrückung
Grenzen gesetzt sind.
Ursachen hierfür können sein:
• Risse in Wänden und Sohlen aus
- Setzungen
- Zwängungen
- Spannungen
- Korrosionserscheinungen
- Verformungen
• Betonnester, Hohlstellen
• Ab- und Ausplatzungen, Absprengungen, z.B. infolge Bewehrungskorrosion
• Verformungen aus statischen Gründen
• Zerstörungen durch Frost-Tau-Wechsel infolge Freilegens
[ ... ]
Dipl.-Ing. M. Bumann
Mai 2005
nach oben