Energieverbrauchsanalysen
Bedarf vs. Verbrauch, Methodik und Theorie
von Paul Bossert
"zu 1.
["Moderne Gebäude und moderne Architektur stellen bei weitem nicht nur auf
die U-Werte ab, sondern verwenden eine ganze Reihe von Techniken zur
energetischen Verbesserung"]
Auch moderne Gebäude bestehen aus Wand, Dach, Fenster und Tür. Tatsache
ist, dass alle 4 Bauteile der Gebäudehülle durch die U-Wert-Theorie favorisiert
und somit durch den gesetzlich vorgeschriebenen U-Wert bestimmt sind.
Die passive Sonnenenergie-Nutzung über die Fenster ist in der Regel vermindert
und bei den Aussenwänden und Dächern existiert sie überhaupt nicht.
Und, wie schon oben erwähnt, sind motorische Wärmenutzungen sehr problematisch.
Ausserdem tragen sie zur energetischen Verbesserung eines Gebäudes nichts bei.
Das Gleiche gilt für die Exposition eines Gebäudes oder seine Form. Sie können
nicht als Begründung für eine energetische Verbesserung eines Gebäudes
herangezogen werden. Auch der Hinweis auf Materialien irgendwelcher Art trägt
nichts dazu bei, weil ja die Herstellung von Häuser, die tatsächlich Energie
sparen, heute landesweit gesetzlich verboten ist. (Beilage 8 - R. Sagelsdorff,
Ex.Chef der EMPA, 19. 5. 1994)
zu 2.
[Es ist nicht zu wenig bekannt über den realen Verbrauch von Gebäuden.
Energieverbrauchsmessungen zeigen ganz eindeutig, dass neuere Gebäude im
Vergleich zu Gebäuden älterer Bauart im Durchschnitt einen sinkenden
Energieverbrauch aufweisen.]
Hier weist Herr K.* darauf hin, dass in der Schweiz reale
Energieverbrauchsmessungen existieren würden und führt als Beispiel die Kantone
Basel-Stadt und Graubünden auf. Offensichtlich ist es ihm entgangen, dass es
sich bei den „Verbrauchswerten“ des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) von
Basel-Stadt um rein theoretische, nach der U-Wert-Theorie errechnete
Heizenergiebedarf-Zahlen mit einem Mittelwert von 380 MJ/m2a handelt, welche mit
dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch von Gebäuden nichts zu tun haben.
Der
effektive Energieverbrauch Qh der Gebäude vor 1920 bis 1955 beträgt gemäss Daten
der Industriellen Werke Basel-Stadt (IWB) im Mittel 150 bis 250 MJ/m2a bzw. 15
bis 25 kWh/m3a. Von 1955 bis 1975 ist der Verbrauch nachweislich hoch, weil die
Wissenschaft in der Schweiz begann k-Werte von 1,0 kcal/m2K als ausreichend
vorzuschreiben und die Wärmespeicherung vergass. Ab 1975 wurde es bis heute
nicht wesentlich besser, obwohl man gegenwärtig U-Werte von 0,1 bis 0,3 W/m2K
vorschreibt. In nur seltenen Fällen erreichen Gebäude „moderner Bauart“ die
Verbrauchswerte von korrekt erstellten Altbauten.
Unter anderem traten die drastischen Energie- Verbrauchs- Differenzen von
“Altbauten” und “Neubauten” bei einer offiziellen Untersuchung für das ehemalige
Amt für Bundesbauten (AfB) offen zu Tage. In Bern wurden 10 von der Funktion
vergleichbare Bundesbauten einer klimatischen Energie- Verbrauchs- Analyse (EVA)
unterzogen. Allerdings interessierte sich in “Bern” niemand für die Ergebnisse
und auch das BFE macht auf “Kanitverstan”, weil nicht sein kann, was nicht sein
darf! (Beilage 9)
In Sachen Energie-Verbrauchs-Analyse (EVA) von Hochbauten im Kanton Graubünden
ist mir nur die Erhebung vom Dezember 1982 bekannt. Neuere Erhebungen kenne ich
nicht, sie sind auf dem Internet weder beim BFE noch bei Energie GR abrufbar.
Falls das BFE über eine weitere, mir nicht bekannte Untersuchung verfügt, kann
nicht davon ausgegangen werden, dass damit meine Argumentation falsifiziert ist.
In politischen Kreisen ist es zwar üblich, dass man in einem Bereich von „100
Argumenten“ eines herauspickt, dieses in Frage stellt und dann behauptet, es sei
alles unwahr. Ich schreibe das hier deshalb, weil ich einer derartigen „Masche“
nicht zustimmen mag.
zu 3.
[Vergleiche zwischen Gebäuden der 1. Hälfte des 20. Jh. mit modernen Gebäuden
beruhen auf völlig unterschiedlichen Standards und Lebensgewohnheiten (m2 je
Person, regelmäßige Heizung und Kühlung, höherer Warmwasserverbrauch).]
Herr K. verwechselt hier Äpfel mit Birnen. Es geht um den Vergleich des
spezifischen Energieverbrauchs von Bauten der Jahre 1850 bis 1950 und von 1975
bis 2005. Spezifisch bedeutet, dass etwas auf die Einheit bezogen wird, entweder
auf eine Fläche oder auf ein Volumen.
Da es um heutige Vergleichswerte geht,
kann angenommen werden, dass heute lebende Menschen sich überall etwa gleich
verhalten. Auch in Altwohnungen gibt es Witwen, welche eine Fläche von 80 bis
100 m2 bewohnen. Diese Altbauten haben auch moderne Heizungen, welche infolge
behördlicher Auflagen ersetzt werden mussten, allerdings benötigen sie in den
wenigsten Fällen Kühlung.
Da der Warmwasserverbrauch eine persönliche und
individuelle Art des Energieverbrauchs darstellt, hat er selbstverständlich mit
dem spezifischen Energieverbrauch eines Hauses nichts zu tun. Der in der SIA-Norm 380/1 postulierte zulässige Warmwasserenergieverbrauch von 100 MJ/m2a
ist deshalb absurd, weil in einer flächengleichen Wohnung von 80 m2 eines
Vierpersonen-Haushaltes gleich viel Warmwasser verbraucht werden darf, wie beim
Nachbar, welcher als Single seine Wohnung bewohnt.
zu 4.
[Vergleiche, beruhend auf reinen Verbrauchsmessungen pro m3, sind
wissenschaftlich problematisch, weil die Resultate sehr stark von Verhalten,
Lebensstandard usw. beeinflusst sind.]
Auch hier geht Herr K. von Überlegungen aus, welche mit der Realität nicht
im Einklang sind. Das von ihm angesprochene Benutzerverhalten, welches sich im
Wesentlichen durch unterschiedliche Luftwechselzahlen manifestiert ist einzig
und alleine auf eine mehr oder weniger gute Bausubstanz zurückzuführen.
Bei einer guten Altbausubstanz beträgt der Energieverbrauch infolge des
unglücklich gewählten Begriffes „Benutzerverhalten“ rund 5 bis 10 % und liegt
bei einem Verbrauch von 20 kWh/m3a mit 1 bis 2 kWh/m3a im „Peanuts-Bereich“.
Diese Werte kann man aus den langjährigen EMPA-Messreihen von Paul Hartmann den
EMPA-Berichten Nr. 34′020 und 36′030 entnehmen und sinngemäss berechnen.
HKL-Fachleute, welche bei derartigen Lüftungsverlusten Wärmerückgewinnungen
vorschlagen sind zu meiden.
Hier sei ergänzend erwähnt, dass der Begriff „Benutzerverhalten“ anlässlich
einer ETH/EMPA-Tagung im Zusammenhang mit einer Spekulations-Überbauung in
Maugwil geprägt wurde. Die „Pappendeckel-Häuser“ wiesen eine derart schlechte
Bausubstanz auf, dass die NEUE Energieverbrauchsgrösse „Benutzerverhalten“ mit
plus/minus 50% angegeben wurde. Die EMPA hat es damals unterlassen die
Bausubstanz bauphysikalisch zu untersuchen, weil der Generalunternehmer der
„Pappendeckel-Siedlung“ dafür kein Geld herausrücken wollte.
Wenn Herr K. den Lebensstandard von damals mit heute vergleicht, ist das beim
Vergleich des spezifischen Energieverbrauchs ohnehin nicht relevant. Dass
unterschiedliche Materialien den Energieverbrauch beeinflussen ist auch für mich
absolut klar. Damit ist aber bereits wieder die Wissenschaft gefordert, die mit
entsprechenden Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) hätten herausfinden sollen,
dass beispielsweise die von 1880 bis 1930 im Raum Zürich erstellten
Luftschichtmauerwerke – innen mit Backstein und aussen mit verputztem
Kalksandstein -, dem damals als Standard geltenden 39 cm Vollziegelmauerwerk
drastisch unterlegen ist. Damit ist die Behauptung von Herrn K. auch in diesem
Punkt widerlegt.
zu 5.
[Der laufend zunehmende Energieverbrauch infolge Lebensstandard ist nicht zu
rechtfertigen, auch hier sind neue Effizienzvorschriften zu machen.]
Herr K. spricht hier die Tatsache an, dass infolge Umsteigens von mit
fossilen Energien betriebenen Heizungen auf Wärmepumpenheizungen ein schweizweit
beobachtbarer enormer Stromverbrauch entstanden ist. Dieser „Leerlauf“ wurde
aber vom BFE selbst initiiert, weil man daselbst der irrigen Ansicht ist, damit
die inexistente CO2-Problematik in den Griff zu bekommen.
Die von Herrn K. angesprochenen Effizienzvorschriften für diese Bauten
existieren jedoch bis heute nicht. Vor 10 Jahren habe ich im Vorfeld zur
Revision des Energiegesetzes im Kanton Zürich als Experte im Kantonsrat
postuliert, dass Wärmepumpenheizungen der Bewilligungspflicht zu unterstellen
sind und nur zugelassen werden sollen, wenn bei einem Haus ein effektiver
Heizenergieverbrauch von 10 kWh/m3 ausgewiesen werden kann. Wie Herr K.
derartige Verfehlungen mit „der Gebäudepolitik des BFE“ beheben will, erstaunt
doch sehr. (siehe „3. Aktuelles“ auf Seite 2)
zu Schlussfolgerungen
zu 1. Die gemeinsamen Ziele sind klar, ausser der Tatsache, dass ich diese Ziele
technisch erfolgreich seit 1964 behandle. Meine Erfahrung im Energiebereich hat
deshalb Vorrang und zwar so lange, bis nachvollzogen ist, welche Werte
Gültigkeit haben.
zu 2. Dass das BFE sich endlich mit Untersuchungen und Methodikabklärungen
befasst ist löblich, doch das kommt 30 Jahre zu spät. Hätte man vor 30 Jahren
meine Einwendungen akzeptiert und daraus die richtigen Schlüsse gezogen, wäre
heute der Heiz-Energieverbrauch in der Schweiz nur halb so gross. Hier sei
festgehalten, dass jede Verbrauchsstatistik weitgehend die von mir beobachteten
Fakten feststellen wird. Auch da verweise ich auf die Tatsache, dass meine
Erkenntnisse vom „MIKROZENSUS“ 1986, in seiner Studie „Energieverbrauch im
Haushalt“ vollumfänglich bestätigt wurden.
zu 3. Die Behauptung von Herr K., dass die Abstützung auf Stichprobenresultate
wissenschaftlichen Kriterien standhalten würde, ist nicht nachvollziehbar, weil
jedermann schon bei einfachen Vergleichsprüfungen sofort feststellen kann, dass
die Theorie mit der Realität nicht übereinstimmt. Wenn Herr K. über derartige
Vergleiche verfügt, soll er sie offen legen und zur Diskussion stellen.
zu 4. Zutreffend ist hier, dass der SIA (damit ist die ETH und die EMPA
eingebunden) sowie das BFE und die Kantone feststellen, dass die Resultate
ungenügend sind.
Es stimmt auch, dass man mit entsprechenden Materialien die Sonnenenergie
dynamisch nutzen sollte, doch mit dem heute eingeschlagenen Weg ist das schlicht
unmöglich. Wenn die oben erwähnten Institutionen meinen, die real wirksame
Dämmstoffstärke von max. 6 cm, nun von den gesetzlich und aktuell empfohlenen 15
bis 25 cm auf 50 cm ausdehnen zu wollen, wie das der Passivhaus-Ersteller
Wolfgang Feist praktiziert und man noch meint, damit die Sonne passiv nutzen zu
können, so ist das eben falsch!
Auch hier versucht Herr K. erneut, technisch unterlassene Methoden der
Gebäudestruktur mit fragwürdigen erneuerbaren Energien und einer modernen
Haustechnik aufzupeppen. Dabei ist klar, dass die aktive Nutzung von
Solarenergie nur sinnvoll ist, wenn der spezifische Energieverbrauch eines
Gebäudes unter 10 kWh/m3a liegt.
zu 5. Hier erwidere ich Herrn K., dass ein Energieausweis nicht erforderlich
ist, weil der spezifische Energieverbrauch von Gebäuden bereits vorhanden aber
nicht bekannt ist. Überall wo Fernwärme und Erdgas geliefert wird, ist auch die
Energiebezugsfläche und somit der spez. E-Verbrauch bekannt. In den Ölbeheizten
Gebäuden ist es dem Feuerschauer anlässlich der jährlichen Abgaskontrolle
zuzumuten, anhand der Öllieferung aus dem Tankbüchlein und der auf dem Bauamt
erhältlichen Energiebezugsfläche den spez. E-Verbrauch zu bestimmen und auf dem
Prüfzettel auszudrucken.
Ausser man stellt sich wie die Deutsche Professorenschaft auf den Standpunkt,
dass der Ausweis nicht nach dem effektiven Energieverbrauch, sondern nach dem
theoretisch errechneten Energiebedarf erstellt werden soll. Begründet wird das
von den Professoren mit dem Hinweis auf das nicht berechenbare
Benutzerverhalten. Damit stützt man die bis heute nicht bewiesene U-Wert-Theorie
und man muss den Energieverbrauch überhaupt nicht mehr nachweisen. Das freut
selbstverständlich die Dämmstoff – und die HKL-Industrie, welche dann noch mehr
Polystyrol und Ventilatoren verkaufen kann.
Wird ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt, so verliert ein Gebäude
mit Baujahr 1910 und einem E-Verbrauch von 15 bis 25 kWh/m3 unverzüglich an
Wert, weil angeblich ein E-Verbrauch von 60 bis 120 kWh/m3a berechnet wurde.
Kommt es dann zur noch ausstehenden Nachdämmpflicht, muss der Besitzer sein Haus
mit Polystyrol verkleben mit dem Ergebnis, dass er hinterher mehr Energie
verbraucht und sein Haus im Kondenswasser ertrinkt. Herr Eckmanns vom BFE
bestätigte mir am 10. Januar 2006, dass von der SIA-Norm 380/1 auch bei tiefstem
Energieverbrauch, im Sanierungsfall nicht abgewichen werden darf, weil die
U-Werte ultimativ einzuhalten sind!"
aus:
Eine unglaubliche Energie-Geschichte!
Paul Bossert, Architekt, Oetwil a.d.L., CH
Brief vom 15. September 2006 an Bundespräsident Moritz Leuenberger
http://forum.paul-bossert.ch/2006/09/24/swiss-energy-grounding/
* Herr K:: im Original ist der Name ausgeschrieben, da es aber nicht um Personen
geht,
haben wir den Namen gekürzt
[in Klammern: die Thesen des Bundesamtes für Energie]
Kommentar:
Da die Parallelen CH-D nicht zu übersehen sind, diene dieser Auszug als
Lehrbeispiel.
Für Interessenten dient der Link zum Original als Informationsquelle.
09.2006