Mieterhöhung wegen Modernisierung: Genau begründen
Vermieter können die Miete nach einer Modernisierung unter bestimmten
Umständen erhöhen, sofern sich der Wohnwert einer Wohnung erhöht. Dies muss
allerdings genau dargelegt werden.
Modernisierungen berechtigen den Vermieter in bestimmten Fällen dazu, die Miete
zu erhöhen. Allerdings darf der Vermieter nicht jede beliebige Modernisierung
nutzen, um die Miete nach oben anzupassen, berichtet das Immobilienportal
Immowelt.de. Modernisierungs-Mieterhöhungen sind nur statthaft, wenn dadurch der
Gebrauchswert einer Wohnung erhöht wird oder wenn die Arbeiten zu Einsparungen
von Energie und Wasser führen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Für
solche Modernisierungen kann der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten
auf die Jahresmiete aufschlagen.
Allerdings muss der Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in seiner
Begründung so genau argumentieren, dass der Mieter einen Vergleich anstellen und
den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt
beurteilen kann (Az:: VIII ZR 47/05).
Im verhandelten Fall ließ ein Vermieter ältere Iso-Fenster gegen neue
austauschen und wollte im Rahmen einer Modernisierungs-Mieterhöhung die Kosten
hierfür auf seine Mieter umlegen. In seiner Mieterhöhungs-Begründung schrieb er
lediglich, der Einbau neuer Fenster spare Energie ein. Doch diese Begründung
reicht nicht aus, urteilten laut Immowelt.de die Richter. Zwar müsse der
Vermieter in solch einem Fall keine präzise Wärmebedarfsrechnung vorlegen. Doch
er hätte zumindest sowohl die Dämmeigenschaften der alten als auch der neuen
Fenster angeben müssen, so dass dem Mieter ein Vergleich möglich gewesen wäre -
etwa, indem der Wärmedurchgangskoeffizienten (K-Wert) sowohl der alten als auch
der neuen Fenster angegeben wird. Dann könne der Mieter den möglichen
Energie-Einspareffekt beurteilen.
Pressedienst immowelt.de
vom 27.12.2007
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