3. Bauschadensbericht:
Hochbauleistungen und Instandsetzungsbedarf
Das Hochbauvolumen in Deutschland betrug 1992 365,4 Mrd. DM. Auf den Wohnungsbau
entfielen davon 216,5 Mrd. DM. 49 % dieser Summe wurden für Instandsetzung und
Modernisierung verwendet. Hervorzuheben ist hier wiederum, dass dieser Anteil in den neuen
Bundesländern mit 72 % wesentlich höher ist.
Dieses spiegelt den Nachholbedarf bei den Bauleistungen im Bestand der neuen
Bundesländer wider und wird besonders deutlich, wenn die tatsächliche Hochbauleistung im
Bestand dem Instandsetzungsbedarf gegenübergestellt wird, der aufgrund des
Schädigungsgrades besteht.
Der Instandsetzungsbedarf des deutschen Wohnungsbestandes beträgt 163,4 Mrd. DM.
Hiervon entfallen mehr als 70 % (117,6 Mrd. DM) auf den Wohnungsbestand in den neuen
Ländern, obwohl dessen Anteil am Gesamtwohnungsbestand nur bei ca. 20 % liegt.
Selbst der Instandsetzungsbedarf mit hoher Dringlichkeit übertrifft mit 39,7 Mrd. DM
die tatsächlich für Instandsetzung und Modernisierung insgesamt in Ostdeutschland
verbaute Summe von 13,9 Mrd. DM um ein Mehrfaches. Hierbei ist als besonders alarmierend
das Untersuchungsergebnis zu bewerten, dass dieser - deutlich zu geringe - Mittelaufwand
nicht etwa den besonders vom Verfall bedrohten, häufig stadtbildprägenden Altbauten der
Baujahre vor 1918 zugute kommt, sondern im Gegenteil die besser erhaltenen, neueren
Wohnungen bevorzugt modernisiert werden, da dies kostengünstiger möglich ist.
Neben den Wohnbauten sind die Baubestände des Bundes, der Länder und der Gemeinden
sowie der Bestand an Baudenkmälern von allgemeinem Interesse. Dieser Teil des
Hochbaubestandes war daher ebenfalls Gegenstand des 3. Bauschadensberichtes.
Die Untersuchungen ergaben eine generell unbefriedigende Datenlage: über globale
Gesamtzahlen hinaus - ca. 11 % des Brutto-Bau- Anlagevermögens der alten Bundesländer
befindet sich in öffentlicher Hand, die Anzahl der Baudenkmäler in Gesamtdeutschland
wird auf 1,3 Mio. geschätzt - werden keine genauen Statistiken zur Struktur dieses
wichtigen Baubestandes geführt. Daher liegen
entsprechend - von vereinzelten Ausnahmen abgesehen - keine verlässlichen Daten zum
Instandsetzungsbedarf und dessen Dringlichkeit vor.
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