3. Bauschadensbericht:
Vermeidbare Bauschäden
Zu den vermeidbaren Bauschäden im Sinne des 1. und 2. Bauschadensberichtes liegen
z.Zt. verlässliche Globaluntersuchungen nicht vor. Sie können daher nur auf der
Grundlage von Hochrechnungen ermittelt werden. Die durch Fehler bei der Planung,
Ausführung und Materialherstellung verursachten vermeidbaren Schadenskosten bei
Hochbauleistungen werden auf ca. 6,7 Mrd. DM geschätzt, wovon rund die Hälfte, nämlich
3,3 Mrd. DM, auf Fehlleistungen bei Instandsetzungen und Modernisierungen entfallen.
Angesichts der dringend benötigten Mittel zur Erhaltung des Gesamtbaubestandes muss
weiterhin an einer deutlichen Senkung dieser für die Volkswirtschaft unproduktiven Kosten
gearbeitet werden.
2.6
Vermeidbare Bauschäden an Hochbauleistungen
Zu Bauschäden im engeren
Sinne, wie sie im ersten Bauschadensbericht ausschließlich behandelt worden sind, wurden
in den letzten Jahren zwar Globaluntersuchungen zur zeitlichen Schadensverteilung und zu
Schäden bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Statistisch
verlässliche Globaluntersuchungen zur Schadensverteilung und zu den Schadenskosten bei
Neubaumaßnahmen wurden jedoch nicht durchgeführt, da aufgrund der geringen zur
Verfügung stehenden Forschungsmittel der Schwerpunkt auf dringliche Einzeluntersuchungen
gelegt wurde.
Grobe Schätzwerte bei den Schadenskosten bei Neubauten sind daher nur auf der
Grundlage der Hochrechnungen älterer Untersuchungen möglich (diese Hochrechnungen
berücksichtigen dabei die jeweiligen jährlichen Gebäudefertigstellungen und die
zeitliche Schadensverteilung über die Standzeit der einzelnen Altersklassen).
Demnach können die vermeidbaren Bauschäden bei Neubaumaßnahmen für 1992 auf 3,4
Mrd. DM geschätzt werden.

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