3. Bauschadensbericht:
Zeitliche Verteilung der Schäden an Neubauten

Die zeitliche Verteilung von Neubauschäden lässt erkennen, dass ca. 80 % aller
Schadensfälle während der ersten 5 Jahre der Standzeit auftreten, wobei fast 2/3 aller
Schadensfälle (65 %) in den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung beobachtet
werden.
Diese globale Schadensverteilung kann in Bezug auf einzelne Bauteile und Gewerke
deutlich abweichen. So tritt (s. Abb. 2.17) z.B. bei Flachdächern oder Betonarbeiten ein
sehr großer Anteil der Schäden auch noch nach 8 - 12 Jahren Standzeit auf, während
andererseits, z.B. bei Zementestrichen oder geneigten Dächern, mehr als 90 % der Schäden
in den ersten beiden Jahren der Standzeit beobachtet werden.
Die Untersuchungen zeigen, dass Mängel in der Mehrzahl während der fünfjährigen
Gewährleistungsfrist gemäß BGB bzw. der zweijährigen Regelfrist nach § 13 Nr. 4 VOB/B
erkennbar werden.
Es gibt jedoch auch Gewerke, bei denen verlängerte Gewährleistungsfristen zu
empfehlen sind, weil eventuelle Mängel häufig erst nach fünf bzw. zwei Jahren erkannt
werden, erhebliche Folgeschäden auftreten und der Aufwand für die Mängelbehebung
beträchtlich ist.
Diese Fälle sind in § 13 Nr. 2 VOB/A bereits ausdrücklich angesprochen, danach
können längere Gewährleistungsfristen vereinbart werden, wenn dies von der Sache her
gerechtfertigt ist.
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