3. Bauschadensbericht:
Vorschläge, Baufachlicher Rat
3.2
Einzeldarstellung der Vorschläge und der darauf erfolgten Reaktionen
Der 2. Bauschadensbericht enthielt zahlreiche Vorschläge zur Verringerung von
Bauschäden. Institutionen und Verbände wurden benannt und zur Umsetzung dieser
Anregungen aufgefordert. Gemäß Bundestagsbeschluss hat der 3. Bauschadensbericht auf den
Erfolg bisher eingeleiteter Maßnahmen einzugehen.
Bei den Vorschlägen des 2. Bauschadensberichts handelt es sich im wesentlichen um
Appelle an verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Der Erfolg ist daher völlig von der
Bereitschaft des jeweiligen Ansprechpartners zur Mitarbeit abhängig.
3.2.1 Baufachlicher Rat für Bauherren muss verbessert werden.
Im 2. Bauschadensbericht wurde gefordert, dass baufachlicher Rat besser beachtet werden
muss. Baufachleute wurden aufgefordert, Hinweise für Bauherren zu erarbeiten, um Schäden
durch schadensträchtige Forderungen oder unsachgemäßes Verhalten von Auftraggebern zu
verringern.
- Die Architektenschaft ist über die originäre Aufgabe der Einzelberatung hinaus nur
zögernd dieser Aufforderung nachgekommen; die Architektenkammern in NRW und Bremen haben
Hinweise und Merkblätter für Bauherren erarbeitet.
- Der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V., Bonn, bietet Informationsmaterial zum
Thema "Modernisierung und Instandsetzung" an und berät Architekten, Ingenieure,
Hauseigentümer, Hauskäufer oder Handwerker.
- Die Interessenvertretungen von Eigentümern und Mietern beschränken sich in der
Hauptsache auf juristische Hilfestellungen.
- Die Verbraucherverbände bieten Informationsmaterial zu den Themen Bauen,
Kaufen und Wohnen an. Baufachlicher Rat im hier gemeinten Sinn
steht nicht im Mittelpunkt dieser Informationen.
- Die übrigen Fachverbände haben eine Vielzahl von Richtlinien und Merkblättern
erarbeitet, die im wesentlichen technischen Inhalts sind. Die Aufklärung des Bauherren
wird nur am Rande angesprochen.
Zu diesem Punkt besteht daher insgesamt weiter erheblicher Handlungsbedarf.
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