4. Bauschadensbericht:
Wenn es einen 3. Bericht gibt, wie ist es dann mit Nr. 4 ff.?
Dazu berichtet der Deutsche Bundestag am 02. Juli 1998:
"Gegen vierten Bauschadensbericht
(ba) Der Bauausschuss hat am 17. Juni einen Antrag der SPD (13/10449) abgelehnt, in dem
die Bundesregierung aufgefordert wird, einen vierten Bericht über Schäden an Gebäuden
innerhalb von vier Jahren vorzulegen. Der Bericht müsse die Maßnahmen zur Beseitigung
und Vermeidung von Bauschäden in der Altbausubstanz der neuen Länder berücksichtigen,
so die SPD im Ausschuss."
Kommentar:
Es wird schon gute Gründe geben, warum die Volksvertreter eine Fortsetzung nicht
mögen
oder zu mögen haben.