Projektreport HEBB
Überlegungen zum Dachgeschossausbau
Vorwort
Wenn man von Dachgeschossausbau spricht, geht es natürlich um das
Bauen im Bestand. Würde ich jedem bei der Planung eines Neubaus dazu raten, das Dach
massiv ausführen zu lassen, spar ich mir hier von vornherein diesen Rat.
Ich gehe dabei davon aus, dass der Bauherr von heute aufgeklärt
genug ist, um Vorstellungen zu den Kostenrelationen zu entwickeln. Die wenigsten werden
begeistert sein, wenn ich vorschlagen würde, das vorhandene Dach komplett abzureißen und
ein neues massives Dach aufzubauen. Also lass ich es.
Oft spielen die Kosten eine nicht untergeordnete Rolle, so dass
viele mit der Überlegung heran gehen, die Dachkonstruktion mitsamt Eindeckung zu belassen
und die Arbeiten nur von innen auszuführen.
Unter diesen Voraussetzungen seien die folgenden Überlegungen
angestellt. Wir wollen uns auch auf die Größenordnung Einfamilienhaus (EFH)
beschränken, weil das für alle genug überschaubar ist.
Im Sprachgebrauch soll Dämmung für Wärmedämmung stehen, eine
Abdichtung erfolgt gegen Wasser und Isolierung sei die Ummantelung von Kabeln.
Bilder: LBS
Wozu werden Dachgeschosse ausgebaut?
Ganz einfach: um
relativ preisgünstig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das Dach ist ja vorhanden und
wenn der Dachraum eine sinnvolle Geometrie hat, darf auch von einem vernünftigen
Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgegangen werden.
Auch wenn im DG die Wohnfläche i.d.R. nur ca. 2/3 der
Nettogrundfläche umfasst, kommt ein ausgebautes DG billiger als ein neu daneben gesetztes
Haus.
Ist das eine Erfindung der Neuzeit oder hat man schon immer so
gebaut? Ich meine, ja und nein: das ist eine Erscheinung unserer Zeit und früher hat man
keine DG ausgebaut. Früher wurden die Dachräume als Speicher genutzt. Da hat es auch
keinen groß interessiert, ob die Dachhaut gedämmt ist oder nicht.
Überhaupt hat man sich früher über Dämmung nicht so den Kopf
zerbrochen. Das musste man auch nicht, weil das Speichervermögen dafür sorgte, dass
diese "schlecht gedämmten" Häuser auch im Winter normal beheizbar waren.
Der Dachraum stellte somit noch eine Pufferzone nach oben für den
beheizten Raum dar. Die Pufferwirkung resultiert aus der stehenden Luft, sofern man nicht
die Fenster aufreißt oder Löcher im Dach ignoriert.
Das Dach hatte dicht zu sein, also vor Regen und Wetter zu
schützen. Und das hat es auch getan, egal ob es mit Ziegeln, Schiefer, Holz oder Reet
eingedeckt war. Ich kenne das noch vom Haus meiner Großeltern her.
Es hatte einen großen Dachraum und war mit Ziegeln eingedeckt. Auch
eine Dachkammer gab es, mit einem dicken Federbett und einem Schrank. Dort übernachten
fand ich in jungen Jahren abenteuerlich. Wobei: im Sommer war es heiß und im Winter
bitterkalt - aber so war das nun mal. Die dünnen Lehmwände konnten nur bedingt
kompensieren und geheizt wurde da oben nicht.
Der Dachraum wurde als Speicher genutzt, wenngleich mit abnehmender
landwirtschaftlicher Betätigung meines Großvaters immer weniger. Saatgut und
aufgehängten Zwiebeln macht das nun mal nicht viel aus, wenn es etwas kühler ist.
Es gab auch Zeiten und Regionen - viele dieser schönen Häuser sind
gottseidank noch gut erhalten - da gab es die Trennung mehrerer Gebäude nach Funktion
nicht. Da gab es ein riesiges Gebäude, unter dessen mächtigem Dach alles untergebracht
war: Ställe, Speicher, Wohnbereich.
Der Speicher befand sich im Dachraum, also über ebenerdigem Stall-
und Wohnbereich. Das darin gestapelte Heu und Stroh diente als Dämmung, auch wenn sich
dahingehend keiner Gedanken gemacht hat. Der Wohnbereich bestand aus einem großen Raum,
dem Saal - daher kommt der Begriff Geselle.
Für den sommerlichen Wärmeschutz konnten Heu und Stroh nicht
dienen, weil sie bis dahin als Streu und als Futter aufgebraucht wurden. Aber dafür gab
es ja die dicke Decke, bestehend aus Holzbalken und gefüllt mit einem Lehm-Stroh-Gemisch.
Das gab ein super Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV), ohne dass die Leute das damals
wussten.
Heute ist das Thema sommerlicher Wärmeschutz mehr ins Zentrum des
allgemeinen Interesses gerückt - Stichwort: Barackenklima. Wer kennt nicht die super gut
gedämmten und trotzdem rettungslos überhitzten Dachgeschosse?
Das ist schon ein interessantes Phänomen, dass die Wärmedämmung
nicht die Wärme so dämmt, dass sie uns im Sommer nicht stört. Und das phänomenale ist:
die Dämmung, die uns im Sommer nicht vor der Hitze schützt, hilft uns im Winter
Heizenergie sparen.
Was sind die gebräuchlichen Methoden?
Ich glaube, die häufigste Methode sieht so aus: Mineralwolle
zwischen die Sparren stopfen, Dampfsperre, Gipskartonplatten - fertig. Das bemerkenswerte
daran ist, dass die Arbeiten so salopp und leicht aufzuzählen sind, dass jedoch bereits
hier ein riesiges Potenzial für Murks und Pfusch liegt.
Auch bitte ich zu beachten, dass ich von der gängigsten Variante
rede. Ich sage nicht, dass dies die richtige, optimale, ökologische usw. ist - nur die
häufigste.
Weiter hinten wird in einem extra Abschnitt behandelt, was an
baurechtlichen Mindestanforderungen zu beachten ist. Insofern darf sich dieses Kapitel
mehr mit bauphysikalischen und handwerklichen Aspekten befassen.
Immer wieder werde ich gefragt (Kollegen sicher auch). Was ist denn
nun die richtige Dämmung für meinen Dachraum? Am besten ist eine massive Ausführung,
aus Kostengründen kommt jedoch leider nur die Leichtbauweise in Frage.
Grundsätzlich ist klar, dass ein gedämmmter Dachraum allemal
besser für Wohnzwecke geeignet ist als ein ungedämmter. Wer etwas anderes behauptet,
geht sicher auch davon aus, dass man ohne Skianzug genauso wenig friert wie mit.
Wie viel Dämmung benötigen Sie? Nach EnEV wären es 18 cm MiWo WLG
040. Aber ich vertrete die Auffassung, dass eine Berechnung das eine ist - ein gebautes
und bewohntes Haus etwas anderes. Wie sonst sind die enormen Abweichungen zwischen
berechneten und gemessenen Werten zu erklären?
Nun soll es ja Bauherren geben, die einfach so auf die EnEV mit
ihren Mindestanforderungen an den U-Wert pfeifen (hat man mir erzählt). Dazu sage ich
Ihnen: Sie haben sich daran zu halten, weil es der Gesetzgeber so will.
Die wesentlichen Passagen aus der Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung -
EnEV) vom 16. November 2001 sind im übernächsten Kapitel wiedergegeben.
Aber weil da vieles für den Laien böhmische Dörfer sind, kann ich
Ihnen verraten, wie es noch geht: man gehe in den nächsten Baumarkt, greife sich die
Broschüren eines Dämmstoffherstellers und suche sich eine für häufige Fälle
zugeschnittene Patentlösung heraus.
Wer sich für weniger Dämmung als vorgeschrieben entscheidet,
verstößt gegen geltendes Recht. Aber das wird ihm tagtäglich von anderen demonstriert,
was wohl das Motiv für großzügigeres Herangehen liefern mag. Wer kontrolliert die
Stärke? Antwort: Sie selbst. Was haben Sie an Nachteilen? Antwort: rein rechnerisch
höhere Heizkosten, praktisch spielt der Anteil von Massivbaustoffen eine wichtige Rolle.
Aufgrund der Nachteile einer Leichtbauweise müssen Sie aber auf
eine präzise Ausführung beim Herstellen der dichten Hülle achten. Warum und wie, wird
weiter unten behandelt.
Wenn Sie sich nicht entscheiden können, ob Sie eine hinterlüftete
oder eine nicht hinterlüftete Ausführung wählen, rate ich Ihnen zur hinterlüfteten.
Der rechnerische Tauwassernachweis ist auch bei nicht hinterlüfteten Konstruktionen (hier
geht die Dämmung bis an die - hoffentlich - diffusionsoffene Unterspannbahn heran) kein
Problem, aber gerade beim Bau gehen Theorie und Praxis oft unterschiedliche Wege. Aus
meiner Erfahrung heraus behaupte ich, dass die hinterlüftete Variante allemal die
sicherere ist.
In den meisten Fällen ist von Sparrenstärken von 16 cm auszugehen.
Je nach Variante bedeutet das 14 bzw. 16 cm Dämmung. Wem das nicht genug ist - nach EnEV
ist das nicht genug - , der gibt noch 4-6 cm dazu. Dazu muss man aufdoppeln, denn für die
Beplankung mit Gipskartonplatten benötigt man eine Lattung als Unterkonstruktion. Aber
auch hierfür gibt es Standardlösungen.
Eine wichtige Komponente ist die ausreichende Belichtung. Dunkelheit
macht krank, der Mensch mag es hell und er braucht das Licht. Ich mag mir an dieser Stelle
Ausführungen zu Dachfenstern sparen.
Nehmen Sie sich ganz einfach ein Prospektchen eines
Dachfensterherstellers her, da steht alles drin. Dann vergleichen Sie die Wunderwelt der
phantastischen Möglichkeiten mit Ihren finanziellen Möglichkeiten. Am Ende werden oft 4
Fenster eingebaut.
Dies ist übrigens ein hoch interessantes Detail, wo man viel falsch
machen kann. Ggf. ist ein Wechsel einzubauen, es sind Ziegel bzw. Dachsteine zuzuschneiden
und anzuarbeiten, Unterspannbahn und Dampfsperre sind richtig anzuschließen. Dann kann
man sich noch mit dem Herstellen bzw. Einsetzen der Leibungen abquälen.
Hierfür gibt es übrigens Details, die man sich z.B. im dfx- oder
dwg-Format aus dem Internet holen kann. Übrigens: Baufehler im Dachgeschossausbau
konkurrieren hinsichtlich Häufigkeit mit nassen Kellern. Das muss Ursachen haben.
Welche Gewerke sind beteiligt?
Egal, ob Sie als beauftragender Bauherr auftreten oder als
Selbstmacher herangehen, Klarheit über den Umfang aller erforderlichen Arbeiten sollte
vor Beginn bestehen. Dann staunt man hinterher nicht so sehr, wo das viele Geld geblieben
ist (mit dem man zu Beginn nicht gerechnet hat).
Der pfiffige Bauherr nimmt sich einen Planer unter Vertrag
(HOAI-Verträge sind Werkverträge) und hat dann auch jemanden für die Haftung. Und wer
spart, muss sich nur eben vornehmen, sich über die Folgen von Murks und Pfusch nicht zu
ärgern.
Im folgenden sind die Gewerke aufgelistet, die man im Normalfall
einplanen sollte:
- Dachdecker (Dachflächenfenster, Ziegel zuschneiden, ggf. neuer
Dachausstieg)
- Trockenbau (Dachschräge, Fußboden, Wärmedämmung, Dampfsperre)
- Maler- (und Tapezier-) arbeiten
- Tischler (eine ordnungsgemäße Treppe, vielleicht den Fußboden)
- Bodenleger (je nach Gusto)
- Elektro (zusätzliche Stromkreise für Steckdosen und Leuchten,
Telefonleitung nach oben führen)
- Heizung (Erweiterung der Anlage mit Rohren und Heizkörpern - wenn es
die Kapazität des vorhandenen Kessels zulässt bzw. eine Alternative)
Was sonst noch dazu kommen kann:
- Maurer (wenn neue bzw. größere Fenster in die Giebelwände kommen)
- Putzer (wenn einem die ungeputzten Giebelwände nicht gefallen)
- Lüftungsbau (wenn Rohre verlegt werden müssen, bei einem
fensterlosen Bad)
- Sanitär (je nach geplanter Nutzung und Ausstattung; Küche, Bad,
WC?)
- Fliesen (wenn Küche oder Bad vorgesehen ist)
- Metallbau (z.B. für Terrassengeländer, ggf. Außentreppe für
Einliegerwohnung)
- Zimmerer (wenn in der Holzbalkendecke eine Treppenöffnung
hergestellt werden muss)
Was sind die baurechtlichen Randbedingungen?
Dazu sei gestattet, dass ich mich beispielhaft auf Berlin und
Brandenburg beschränke. Die Vorgaben in den Bauordnungen (BauO) der anderen Bundesländer
sind so abweichend nicht. Meist sind es marginale Grenzwerte und in der Regel andere §§.
In Klammern steht das Brandenburger Äquivalent.
Es ist lediglich dem föderalen Gedanken geschuldet, dass wir 16
verschiedene BauO in Deutschland haben, ein konkreter Sinn und Nutzen lässt sich daraus
nicht ableiten. Das hat man bereits erkannt und es wird schon seit längerem an der
Musterbauordnung gewerkelt.
Zunächst sei festgestellt, dass sich an den äußeren Abmessungen
des Hauses nichts ändert. Dennoch sind Anforderungen zu beachten: Brandschutz,
Schallschutz, Wärmeschutz, Gesundheitsschutz.
Lassen Sie uns einige wichtige Auszüge aus der Berliner Bauordnung
ansehen, viele erklären sich von selbst. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie sie
ins BauherrenForum bei DIMaGB.de.
§ 2 Begriffe (BbgBO §2 Begriffe)
(4) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel
mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über
mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss
(Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die
lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des
darunter liegenden Geschosses haben.
(5) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Zum Begriff "Aufenthaltsräume" verweise ich auf meine
Ausführungen a.a.O.
§ 6 Abstandflächen (BbgBO § 6 Abstandsflächen)
(4) Die Tiefe der Abstandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe;
sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß von der mittleren
Geländeoberfläche vor der Wand bis zur Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der
Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Bei Gebäuden mit in der Höhe
gestaffelten Wänden ist die Wandhöhe für den jeweiligen Wandabschnitt entsprechend zu
ermitteln.
Als Wand gelten
- Dächer und Dachteile mit einer Neigung von mehr als 70 Grad sowie
davon zu beiden Seiten begrenzte Giebelflächen
- Dachaufbauten, die je Dachfläche zusammengerechnet in ihrer
größten Breite die Hälfte der Breite der darunter liegenden Außenwand überschreiten,
und
- Dachaufbauten, die nicht mindestens 50 cm hinter die Außenwand
zurückspringen.
Die Höhe anderer Giebelflächen oder Dachaufbauten sowie von
Dächern und Dachteilen mit einer Neigung von über 45 Grad bis 70 Grad ist der Wandhöhe
zu einem Drittel hinzuzurechnen; hiervon ausgenommen sind Dachaufbauten, deren größte
Breite je Dachfläche zusammengerechnet ein Viertel der Breite der darunter liegenden
Außenwand nicht überschreitet. Das sich ergebende Maß ist H.
(7) Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse,
Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie
Vorbauten wie Erker, Balkone und Wintergärten bleiben bei der Bemessung der
Abstandflächen außer Betracht. Von den Nachbargrenzen müssen vortretende Bauteile
mindestens 2 m und Vorbauten mindestens 3 m entfernt sein. ...
§ 25 Trennwände (BbgBO § 31 Trennwände, § 32
Brandwände)
(1) In Gebäuden mit mehr als drei Vollgeschossen sind Trennwände
zwischen Wohnungen sowie zwischen Wohnungen und fremden Räumen feuerbeständig
herzustellen. Die Trennwände sind bis unter die Dachhaut oder bis zu einer
feuerbeständigen Decke, bei ausgebauten Dachräumen bis zum oberen Raumabschluss, zu
führen. Öffnungen sind zulässig, wenn sie wegen der Nutzung des Gebäudes erforderlich
sind. Sie sind mit mindestens feuerhemmenden, selbst schließenden Abschlüssen zu
versehen; Ausnahmen können gestattet werden, wenn der Brandschutz auf andere Weise
sichergestellt ist. Leitungen dürfen durch diese Wände nur hindurchgeführt werden, wenn
eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen
getroffen werden.
(5) Die Brandwand ist bei Gebäuden bis zu drei Vollgeschossen
mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut und bei Gebäuden mit mehr als drei
Vollgeschossen entweder mindestens 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut
mit einer beiderseitig 50 cm auskragenden feuerbeständigen Stahlbetonplatte
abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht weggeführt werden. Bei
Gebäuden mit weicher Bedachung (§ 28 Abs. 4) ist die Brandwand 50 cm über Dach zu
führen.
§ 28 Dächer (BbgBO §34 Dächer)
(1) Die Dachhaut muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärme
widerstandsfähig sein (harte Bedachung). Teilflächen, die diesen Anforderungen nicht
genügen, können gestattet werden, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.
(2) Bei aneinander gebauten giebelständigen Gebäuden sind die
Dächer für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen mindestens feuerhemmend
auszubilden; ihre Unterstützungen müssen mindestens feuerhemmend sein. Öffnungen in den
Dachflächen müssen, waagerecht gemessen, mindestens 2 m von der Gebäudetrennwand
entfernt sein.
(3) An Dächer und Dachkonstruktionen, die Aufenthaltsräume
abschließen, können wegen des Brandschutzes besondere Anforderungen gestellt werden.
(5) Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten sowie Glasdächer
und Oberlichte sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäude,
Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden oder von
Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25 m entfernt
sein
- Oberlichte und Öffnungen in der Dachhaut, wenn diese Wände nicht
mindestens 30 cm über Dach geführt sind,
- Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen,
wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.
(6) Dächer, die zum auch nur zeitweiligen Aufenthalt von Menschen
bestimmt sind, müssen umwehrt werden. 2Öffnungen und nichtbegehbare Glasflächen dieser
Dächer sind gegen Betreten zu sichern.
(7) Die Dächer von Anbauten, die an Wände mit Fenstern
anschließen, sind in einem Abstand von 5 m von diesen Wänden mindestens so
widerstandsfähig gegen Feuer herzustellen, wie die Decken des anschließenden Gebäudes.
(8) Bei Dächern an Verkehrsflächen und über Eingängen können
Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis verlangt werden.
(9) Für die vom Dach aus vorzunehmenden Arbeiten sind sicher
benutzbare Vorrichtungen anzubringen.
(10) Der Dachraum muss vom Treppenraum aus zugänglich sein; dies
gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
§ 31 Treppen (BbgBO § 35 Treppen)
(1) Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die
Wohnungen im untersten Vollgeschoss stufenlos erreichbar sein. Jedes nicht zu ebener Erde
liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens
eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe); weitere Treppen können gefordert
werden, wenn die Rettung von Menschen im Brandfall nicht auf andere Weise möglich ist.
Statt notwendiger Treppen können Rampen mit flacher
Neigung gestattet werden.
(2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige
Treppen unzulässig. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind
einschiebbare Treppen und Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume
zulässig; sie können als Zugang zu sonstigen Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind,
gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.
(3) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind die notwendigen
Treppen in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den
Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein.
§ 35 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte (BbgBO § 38,
ebenso)
(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im
Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der
Fußbodenoberkante angeordnet sein.
Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf
ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante nur so weit entfernt
sein, dass Personen sich bemerkbar machen und von der Feuerwehr gerettet werden können.
§ 46 Aufenthaltsräume und Wohnungen in ... Dachräumen
(BbgBO § 48 Aufenthaltsräume, § 49 Wohnungen)
(4) Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von
mindestens 2,30 m über mindestens die Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit
einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
(5) Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum müssen
einschließlich ihrer Zugänge mit mindestens feuerhemmenden Wänden und Decken gegen den
nicht ausgebauten Dachraum abgeschlossen sein; dies gilt nicht für freistehende
Wohngebäude mit nur einer Wohnung.
(6) Die Anforderungen nach Absatz 5 gelten auch für Sport-, Spiel-
und Bastelräume in Zusammenhang mit Wohnnutzung. 2Sie müssen darüber hinaus einen
zweiten gesicherten Rettungsweg im Sinne des § 15 Abs. 4 haben.
§ 56 Genehmigungsfreie Vorhaben (BbgBO § 67
Genehmigungsfreie Vorhaben)
(1) Die Errichtung, Herstellung oder Änderung folgender baulicher
Anlagen, anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung:
10. Tragende und nicht tragende Bauteile
- die geringfügige und die Standsicherheit nicht berührende Änderung
tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden,
- nicht tragende Wände in bestehenden Gebäuden,
- Fenster und Türen sowie deren Öffnungen in Außenwänden
bestehender Wohngebäude,
- Anstriche, Verputz oder Dämmputz baulicher Anlagen,
- Dächer von bestehenden Wohngebäuden einschließlich der
Dachkonstruktion ohne Änderung der bisherigen äußeren Abmessungen.
Doch frohlocket nicht zu früh. Wir leben in Deutschland und das ist
berühmt für seine Unmengen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Ordnungen usw. usf. Alle
relevanten aufzuführen, halte ich nicht für sinnvoll, alle aufzuführen für unmöglich.
So gibt es z.B. die Bekanntmachung vom 02.11.1990 (ABl. 2220)
"Ausbau von Dachräumen zu Wohnzwecken". Insbesondere das Thema Brandschutz ist
zu beachten.
In der vg. Bekanntmachung wird Holzbalkendecken in Altbauten mit
Stakung und Schüttung sowie mit unterer Bekleidung aus Putz auf Putzträgern nach DIN
4102 Bl. 2 (Ausgabe November 1940) die Einordnung "feuerhemmend" attestiert.
Nach DIN 4102 Teil 4 (Ausgabe März 1981) sind Bauteile aus Holz nach Abschnitt 5.5 für
mind. 30 Minuten widerstandsfähig.
Aufgrund der üblichen Dimensionierung der tragenden Teile von
hölzernen Dachkonstruktionen kann in den meisten Fällen davon ausgegangen werden, dass
diese beim Ausbau von Dachräumen nicht zusätzlich gegen Brandeinwirkung geschützt zu
werden brauchen.
Jedoch gilt das schon nicht mehr, auch wenn es in der 5. Auflage der
kommentierten BauO Bln von 1999 noch aufgeführt ist. Dazu muss man wissen, was in den
Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht steht:
40.2 Ausbau von Dachräumen zu Wohnzwecken
Die Bekanntmachung "Ausbau von Dachräumen zu Wohnzwecken"
vom 02.11.1990 (ABl. S. 2220) ist nach 10-jähriger Geltungsdauer außer Kraft getreten.
Eine erneute Folgeregelung kommt derzeit nicht in Betracht. Zum
einen hat sich der Wohnungsmarkt entspannt und die damaligen politischen Zielsetzungen
haben sich gewandelt, zum anderen ist SenStadt nicht mehr Widerspruchsbehörde für
Versagungen von Dachraumausbauten und Fachaufsicht.
Die mit der Bekanntmachung in inhaltlich engem Zusammenhang stehende
frühere Regelung zur Erweiterung bestehender bestandsgeschützter nicht anleiterbarer
Wohnungen in den Dachraum hinein (siehe hierzu die "40 m²-Regel", TOP 17.2 der
17. Amtsleitersitzung vom 30.08.1994) ist nicht mehr anzuwenden.
Bei der Erweiterung solcher Wohnungen in den Dachraum hinein zu
Maisonette-Wohnungen ist neben dem für jede Ebene geforderten ersten Rettungsweg jetzt
auch ein zweiter Rettungsweg vorzusehen.
Gegen die Herstellung einer Spindel- bzw. Schiffstreppe als Teil
eines Zweiten Rettungsweges bestehen unter den in TOP 17.2 der 17. Amtsleitersitzung vom
30.08.1994 (Punkt 2.1 bis 2.10) genannten Voraussetzungen keine Bedenken.
Aber das soll nun wirklich genügen. Zum einen möchte ich eine
Betätigung als Hobby-Jurist vermeiden und außerdem kommt es immer auf den Einzelfall an
und dessen Bewertung durch die Bauaufsicht. Noch dazu gilt: andere (Bundes-) Länder,
andere Sitten.
Jedoch soll auch nicht der Eindruck entstehen, ich wolle Sie
ängstigen: beim freistehenden Einfamilienhaus ist alles viel einfacher. Auch ist hier
eher kaum eine Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung zu erwarten (GRZ, GFZ).
Beachten Sie: Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der
Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und
andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch
die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches getroffenen Festsetzungen zu beachten.
Der Bauherr ist verpflichtet, die erforderlichen Zulassungen von
Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften, von Ausnahmen oder Befreiungen nach
§ 31 des Baugesetzbuches (§ 72 Abs. 3) und die nach anderen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften erforderlichen behördlichen Entscheidungen, wie Genehmigungen, Zulassungen,
Erlaubnisse, Bewilligungen oder Zustimmungen vor Durchführung des Vorhabens einzuholen.
Seit dem 01.02.2002 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Was
u.a. auch für den Dachgeschossausbau zutrifft, ist im folgenden aufgeführt.
§ 8 Änderung von Gebäuden
-
Soweit bei beheizten Räumen in Gebäuden nach § 1 Abs. 1
Änderungen gemäß Anhang 3 Nr. 1 bis 5 durchgeführt werden, dürfen die in Anhang 3
Tabelle 1 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht
überschritten werden.
-
Dies gilt nicht für Änderungen, die
1.
bei Außenwänden, außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern
weniger als 20 vom Hundert der Bauteilflächen gleicher Orientierung im Sinne von Anhang 1
Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 3 oder
2. bei anderen Außenbauteilen weniger als 20 vom Hundert der jeweiligen
Bauteilfläche betreffen.
-
Absatz 1 Satz 1 gilt als erfüllt, wenn das geänderte Gebäude
insgesamt den jeweiligen Höchstwert nach Anhang 1 Tabelle 1 oder Anhang 2 Tabelle 1 um
nicht mehr als 40 vom Hundert überschreitet.
(3) Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um
zusammenhängend mindestens 30 Kubikmeter sind für den neuen Gebäudeteil die jeweiligen
Vorschriften für zu errichtende Gebäude einzuhalten. Ein Energiebedarfsausweis ist nur
unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 auszustellen.
Anhang 3
Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender
Gebäude (zu § 8 Abs. 1) und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen (§ 7)
1. Außenwände
Soweit bei beheizten Räumen Außenwände
a) ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden,
dass
b) Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen
oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden,
c) auf der Innenseite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht
werden,
d) Dämmschichten eingebaut werden,
e) bei einer bestehenden Wand mit einem
Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m².K) der Außenputz erneuert wird oder
neue Ausfachungen in Fachwerkwände eingesetzt werden,
sind die jeweiligen Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten. Bei einer Kerndämmung von mehrschaligem Mauerwerk
gemäß Buchstabe d gilt die Anforderung als erfüllt, wenn der bestehende Hohlraum
zwischen den Schalen vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt wird.
2. Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Soweit bei beheizten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren
oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dass
a) das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
b) zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden oder
c) die Verglasung ersetzt wird,
sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten. Satz 1
gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas. Bei Maßnahmen gemäß Buchstabe c
gilt Satz 1 nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung
ungeeignet ist. Werden Maßnahmen nach Buchstabe c an Kasten- oder Verbundfenstern
durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer
infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität
e< 0,20 eingebaut wird. Werden
bei Maßnahmen nach Satz 1
-
Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der
Verglasung von Rw,R = 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 : 1997-01 oder einer vergleichbaren
Anforderung oder
-
Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung
oder Sprengwirkungshemmung nach den Regeln der Technik oder
-
Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer
Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13 : 1990-05 oder einer
vergleichbaren Anforderung verwendet,
-
sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3
einzuhalten.
3. Außentüren
Bei der Erneuerung von Außentüren dürfen nur Außentüren
eingebaut werden, deren Türfläche einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 2,9 W/m²× K
nicht überschreitet. Nr. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Decken, Dächer und Dachschrägen4.1 Steildächer
Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen
sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben
gegen die Außenluft abgrenzen,
a) ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden,
dass
b) die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen
ersetzt oder neu aufgebaut werden,
c) innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder
erneuert werden,
d) Dämmschichten eingebaut werden,
e) zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum
unbeheizten Dachraum eingebaut werden,
sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1
Zeile 4 a einzuhalten. Wird bei Maßnahmen nach Buchstabe b oder d der Wärmeschutz als
Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer
innenseitigen Bekleidung und der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als
erfüllt, wenn die nach den Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke
eingebaut wird.
7. Anforderungen
Tabelle 1
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen

1) Wärmedurchgangskoeffizient
des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten; für
die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden.
2) Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters; er ist technischen
Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder nach DIN EN ISO 10077-1 : 2000-11 zu ermitteln.
3) Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung; er ist technischen
Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder nach DIN EN 673 : 2001-1 zu ermitteln.
4) Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach
anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.
Warum wird so viel Wind um die Dichtigkeit gemacht?
Das liegt im konstruktiven Aufbau begründet. Man mag von der EnEV
und den darin aufgemachten Forderungen zur Luftdichtigkeit von Gebäuden halten, was man
will - im Dachgeschossausbau ist es tatsächlich unerhört wichtig, eine dichte Hülle
herzustellen.
Diese dichte Hülle stellt man mittels der Dampfsperre her. Die
Dampfssperre ist nicht irgendeine Folie, die man über die Dämmung spannt. Erstens gibt
es einen Unterschied zwischen Dampfsperre und Dampfbremse und zweitens ist noch lange
nicht jede Folie als Dampfsperre geeignet.
Mit etwas Überlappung und Antackern ist es aber nicht getan. Jede
noch so kleine Ritze hat den Effekt, dass warme und feuchte Luft (+20 °C, rel.
Raumluftfeuchte 50-70%) in den Bereich der Dämmung kommt.
Dort sinkt die Temperaturkurve, weil sie ja außen beim Wert der
Außentemperatur angelangen muss. Irgendwo ist der Taupunkt erreicht, wo die Luft anfängt
zu kondensieren. Das heißt, die warme feuchte Luft von innen gelangt in den
Außenbereich, kühlt sich da ab und gibt das in ihr gebundene Wasser ab.
Das nennt man Kondensation bzw. Tauwasserbildung, das Wasser geht
aus dem gasförmigen Zustand (Wasserdampf) in den flüssigen Aggregatzustand (flüssiges
Wasser) über. Gibt sie das Wasser im Dachaufbau im Bereich der Dämmung ab, saugt diese
das Wasser auf.
Stellen Sie sich einen Badeschwamm vor, der voller Wasser ist - dass
der nicht dämmt, können Sie sich vorstellen. Genauso ist das mit der Mineralwolle, wobei
sich dieser Effekt sozusagen hochschaukelt: mehr Feuchte bedeutet geringeres
Dämmvermögen, das bedeutet geringere Temperatur bzw. steileren Abfall der
Temperaturkurve bereits weiter innen, somit stärkere Kondensation usw.
Wenig falsch machen können Sie, wenn Sie ein Folienmaterial nehmen,
welches vom Hersteller bereits explizit als Dampfsperre bezeichnet wird, dessen Eignung
und Qualität zertifiziert ist und für dessen Verarbeitung eine vernünftige
Verarbeitungsanleitung beiliegt.
Eine ausreichende Überlappung wird eventuell jeder hinbekommen und
auch ordentlich das Klebeband über die Naht bringen. Aber wie so oft steckt der Teufel im
Detail.
Jede Durchdringung - meist durch Rohre, aber auch durch Masten
(Antenne) o.a. - dieser Fläche, jeder Anschluss an aufgehende Bauwerksteile ist mit
besonderer Akribie auszuführen.
Mit folgenden Anschlüssen haben Sie i.d.R. stets zu rechnen:
- Rohrdurchführung des Dunstrohres (Entlüftungsrohr des
Abwasserrohres)
- der über das Dach geführte Schornstein
- der Anschluss an die Giebelwände
- Dachflächenfenster
Nehmen Sie am besten alukaschiertes Klebeband. Ob es ewig hält
weiß ich nicht, weil es das noch nicht ewig gibt. Auf jeden Fall ist es besser geeignet
als Paketband, wenngleich etwas teurer.
Für Durchdringungen gibt es bereits vorgefertigte Teile, bei
Anschlüssen an aufsteigende Wände ist auf ebenen Untergrund zu achten. Insofern ist es
sinnvoll, den Putz die paar cm höher zu ziehen, damit eine geeignet glatte Unterfläche
vorhanden ist.
Handwerkliches Geschick ist gefragt, wenn man an durchlaufende
Hölzer anschließt. Da muss man auf geeigneten Kleber zurückgreifen, um die Unebenheiten
aus der Struktur der Holzfasern auszugleichen.
Also, nehmen Sie es ernst - Schlendrian rächt sich in Form von
zunächst Schwarzschimmel und Tropfwasser. Apropos Wind (so fing dieser Absatz in der
Überschrift an): unter bestimmten örtlichen Gegebenheiten ist auch an die
Winddichtigkeit zu denken.
Matthias G. Bumann, Dipl.-Ing.
Mitglied der Baukammer Berlin
verfasst im September 2002
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Technische Erläuterungen zum Thema Dachgeschossausbau
Es sind immer wieder dieselben Dinge, die von Selbermachern (DIY = do it yourself =
mach es selbst, auf neudeutsch) abgefragt werden. Die werden auch immer wieder im BauherrenForum
behandelt. Noch dazu gibt es diese spezielle Seite im Infobereich zum DG-Ausbau. Außerdem
kann man sich die bauphysikalischen Grundlagen ohne Sonderstudium aneignen:
:: richtigbauen.de
Nun zu den häufigsten Fragen. Vorab: Unterscheiden Sie bitte zwischen Abdichtung und
Wärmedämmung, Isolierung ist als Begriff ungeeignet. Zu den verwendeten Begriffen sollen
weiterhin Dampfsperre (innen) und Unterspannnbahn (aussen) gehören. Grundsätzlich gibt
jeder Hersteller eine Verarbeitungsanleitung mit. Die sollten Sie einhalten. Ausserdem
erhalten sie übers Internet unheimlich viele Informationen, dazu benutzen Sie bitte meine
gut sortierten
Im folgenden behandeln wir die 3 bautechnischen Schwerpunktthemen. Ich greife hierbei
auf Fragen im BauherrenForum
zurück und natürlich auch auf die gegebenen Antworten.
 |
|
Prinzipdarstellung
des ausgebauten Daches
Hier:
ZwischensparrendämmungLegende:
(Z) - Ziegeleindeckung
(L) - Lattung und Konterlattung
(U) - Unterspannbahn
(D) - Dämmung
(F) - Dampfsperre (Folie)
(B) - Beplankung, z.B. Gipskarton
(Sp) - Sparren, 18 - 24 cm |
Unterspannbahn
- soll diffusionsoffen sein
- soll wasserdicht sein
- Wasser von außen nach innen: nein
- Wasserdampf von innen nach außen: ja
- Regenwasser und Treibschnee abhalten
- somit eine zusätzliche Sicherung
- außenseitig eingebaut
- nur Überlappung erforderlich
- Vorsicht beim Eindecken (Durchtreten)
Wenn das Ziegeldach dicht ist und auch kein Treibschnee reinkommt, können Sie getrost auf
die Unterspannbahn verzichten. Hat man eine, sollte sie im First offen sein, dafür gibt
es Regeldetails. Es gibt verschiedene Hersteller und Materialien (Folie, Gitterfolie,
Papier) respektive Qualitäten.
Wenn das Ziegeldach nicht 100% dicht ist, man aber eine Neueindeckung - z.B. aus
finanziellen Gründen - vermeiden möchte, besteht die Möglichkeit des Einbaus der
Unterspannbahn von innen.
Natürlich wird es nicht möglich sein, die Fläche über den
Sparren vollständig abzudecken. Jedoch gelingt ein Schutz des Dachaufbaus gegen Wasser
von außen schon.
Bauanleitung: Auch dafür gibt es ein Regeldetail. Man schneidet Streifen in
Sparrenbreite + 2x Rand. Dann wird die Unterspannbahn von innen zwischen den Sparren
montiert, also kurz unter der Lattung entlang der Sparrenoberkante nageln (o. tackern).
Wichtig: etwas durchhängen lassen, so dass sich eine Rinne bildet. Und bitte auf das Traufdetail achten, dass nicht Wasser ins Gebäude geleitet wird.
Das war´ s. Man muss natürlich dran denken, dass das Wasser unten
sicher abgeleitet wird. Ansonsten baut man sich eine Problemverlagerung mit
konzentriertem Eintrag ein.
Das Regeldetail oben ist mit Hinterlüftung dargestellt, das bedeutet einen
2-cm-Luftspalt zwischen Wärmedämmung und Unterspannbahn. In dem Fall muss der First
"offen" ausgebildet werden.
Wärmegedämmte Dächer können auch ohne Lüftung zwischen der Wärmedämmung und
einer
diffusionsoffenen Schicht ausgeführt werden - Voraussetzung: Dampfsperre mit s d,i
> 100 m.
Mein Rat dazu: wer vermag wohl die Dampfsperre 100%ig dicht einzubauen, zu überlappen und
anzuschließen?
Dampfsperre

- soll diffusionsdicht sein
- Wirksamkeit erkennbar am sd-Wert
- innenseitig eingebaut
- Überlappung und Verklebung erforderlich
- durchgehend luftdichte Ausbildung erforderlich
- Schwerpunkte: Anschlüsse und Durchdringungen
- Vorsicht beim Beplanken (Perforation)
- nicht verwechseln mit Dampfbremse
- nur diffusionsgeschlossene Folien können Dampfsperre sein
- also nicht irgendwas nehmen
Bild: LBS
Ein Hinweis zur Begriffsvielfalt:
Oft werden Folien vom Hersteller als Dampfbremsfolie deklariert,
in Verbindung mit den technischen Daten "sD-Wert
S150 m nach DIN 52615
geht man sicher, dass eine Eignung als Dampfsperre gegeben ist.
Der Unterschied zwischen bremsen und sperren bedeutet: etwas oder nichts
durchlassen.
Wichtig sind also Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl und Materialstärke.
Die innen liegende Dampfsperre brauchen Sie, damit keine warme feuchte Luft in der
Dämmebene kondensiert. Also muss diese Schicht durchgehend und "absolut" dicht
sein. Auch im First. Ist eine Wärmedämmung irgendwo unterbrochen, nennt man das
Wärmebrücke, hier saust die Wärme ungebremst durch. Ist die Folie der Dampfsperre
irgendwo durchlöchert (angebohrt, durchnagelt ...), geht die Luft hier rein und
transportiert Feuchte in die dagegen empfindliche Dämmung.
Die wirkliche Dampfdichtigkeit einer Bauteilschicht gibt der Dampfdurchlasswiderstand
an. Zur Kennzeichnung der Dampfdichtigkeit einer bestimmten Materialschicht reichen die
Schichtdicke und der Diffusionswiderstand aus. Der sD -Wert ist die
diffusionsäquivalente Luftschichtdicke.
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl:
m = Dampfdichtigkeit des Materials (d=1m) / Dampfdichtigkeit der Luft (d=1m)
Beispiele:
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl:
Luft: m = 1, Holz: m = 40,
PVC-Folie: m = 20.000-50.000
Aluminium-Folie d < 0,05 mm ist praktisch dampfdicht.
PE-Folie d > 0,1 mm: mR = 100.000
PVC-Folien d > 0,1 mm: mR = 20.000 - 50.000
Bitumendachbahn besandet: mR = 10.000 - 80.000

Die Unterspannbahn (U) muss über die Traufe reichen, sonst kann Wasser in das
Gebäude geleitet werden. Die Öffnung im First muss nicht, sollte aber sein.
Die
Dampfsperre (F = Folie) muss dicht an die Außenwand anschließen. Sie muss durchgehend
dicht sein und sie darf durch nichts unterbrochen werden.
Auch die Wärmedämmung muss ohne Unterbrechung durchlaufen. Das macht die
Anschlussdetails zur Außen- Wand (die auch dämmt) im Traufbereich so interessant.
Luftdichtheit
Sprach man früher noch nur von Winddichtheit, geht es heute darum, dass
1.) kein Wind ins Gebäudeinnere unkontrolliert hinein gedrückt wird
2.) keine Luft aus dem Innenraum unkontrolliert nach außen entweicht.
Woher kommt das? Es geht um die Reduzierung von Lüftungswärmeverlusten, weil die
heimlichen Ritzen Wärmebrücken darstellen. Außerdem kondensiert die Luft aus dem
Innenraum, sobald sie in kältere Umgebung kommt - das kann innerhalb der Wärmedämmung
sein, die dann regelrecht "absäuft".
Bei einem massiv hergestellten Geschoss mit Rezeptmauerwerk und vernünftigen
Fensteranschlüssen, innen und außen mineralisch geputzt, halte ich eine Diskussion über
etwaige Luftundichtigkeit für unangebracht. Ich bin der Meinung, so schlecht können die
Handwerker gar nicht arbeiten - oder doch?
Das DG ist jedoch in der Regel eine Leichtbauweise: Sparren, welche die Dachhaut
tragen, werden mit Dämmung ausgestopft und von innen beplankt. Die Luftdichtigkeit soll
mit einer Dampfsperre sicher gestellt werden. Wer sich hier mit der Planung befasst,
sollte immer zunächst daran denken, wie das, was er da ausgeheckt hat, handwerklich
umzusetzen geht. Denn: am Bau arbeiten weder Zwerge noch Feinmechaniker und ein Detail hat
nur einen Sinn, wenn man in die Ecke auch noch rein kommt.
Zur Bedeutung der Luft(un)dichtheit:
Durch eine Fuge von 2 mm Breite und 1 m Länge beträgt
der Luftdurchsatz V = 15 m³/(mxh) bei Dp = 6 Pa
der spezifische Lüftungswärmeverlust Lspez
= 5,1 W/(mxK)
der Wasserdampfstransport Wk = 130 g/(mxh)
Quelle: Untersuchungen von Prof. W.-H. Pohl, Hannover, 1995
Wärmedämmung
Was für ein Dämmmaterial Sie nehmen ist egal, auf die Kennwerte kommt es an: z.B.
Klemmfilz G+H Isover WLG 035 18 cm stark. WLG bedeutet Wärmeleitfähigkeitsgruppe, es
gibt hauptsächlich 035 und 040. Ob Sie Styropor, PU, Zellulose oder Mineralwolle nehmen:
Dämmstoffe haben alle nur eine äußerst geringe Speicherwirkung. Sinnvoll ist immer eine
Hinterlüftung. Es geht aber auch ohne.
Folgende Varianten sind möglich:
- Zwischensparrendämmung mit zwei Lüftungsebenen und dampfdiffusionsoffener
Unterspannbahn
- Zwischensparrendämmung mit zwei Lüftungsebenen, Schalung und Unterspannbahn
- Vollsparrendämmung mit einer Lüftungsebene und dampfdiffusionsoffener Unterspannbahn
- Vollsparrendämmung mit einer Lüftungsebene, Hartfaserplatte deckungs- und raumseitig
- Vollsparrendämmung mit einer Lüftungsebene, als Fertigelement
- Aufsparrendämmung auf Schalung mit einer Lüftungsebene, Sparren sichtbar
- Aufsparrendämmung: Dämmelemente auf Sparren mit einer Lüftungsebene, Sparren
verkleidet
- Aufsparrendämmung: Thermodach ohne Entlüftungsebene
- Untersparrendämmung mit zwei Lüftungsebenen und dampfdiffusionsoffener Unterspannbahn
- Zwischen- und Untersparrendämmung mit zwei Lüftungsebenen und dampfdiffusionsoffener
Unterspannbahn
- Zwischen- und Untersparrendämmung bei geschaltem Dach mit zwei Lüftungsebenen und
Unterspannbahn
- Aufgelegte Wärmedämmung und dampfdiffusionsoffene Unterspannbahn (Massivdach)
Hinweis: die letzte der aufgezählten Varianten ist die bessere,
weil nur hier eine gute Kombination dämmender und speichernder Eigenschaften vorhanden
ist.
Bild: LBS
Achtung!
Beachten Sie bei dem ganzen U-Wert-Hokuspokus die Probleme des sommerlichen
Wärmeschutzes,
wobei Ihnen Wärmedämmung recht wenig hilft.
::
Aberglaube im Bauwesen: ´s heilige U-Wertle
:: Vom Dämmen und Speichern, insbesondere: TAV und
Strahlung
Machen Sie sich also bitte die Mühe und lesen Sie sich das durch.
Dann werden Sie vielleicht vieles besser verstehen.
Machen, und wissen warum, ist besser als nachmachen.
Allen Selbermachern ein gutes Gelingen wünscht:
Matthias G. Bumann, Dipl.-Ing.
Mitglied der Baukammer Berlin
verfasst im April 2003
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Praxisbeispiele
Fallbeispiele aus dem BauherrenForum DIMaGB.de
sind die Antworten nicht von mir, steht der Autor in Klammern
Bild: LBS
[ 1 ]
Frage:
Unsere Dachgeschoßwohnung soll eine komplette Innendämmung erhalten. Inklusive
Geschoßdecke zur darunter liegenden Wohnung, Treppenhaus (unbeheizt) und Flachdach.
Beabsichtigte Wanddämmung: 24 cm Vollziegel + Mineralfaser 5 cm (Ständerprofil) +
Dampfsperre + Gipskartonplatte. Ist die Dampfsperre auch für die angrenzenden Wohnungen
bzw. die Treppenhauswand notwendig. Sollte bei der Geschoßdämmung mit
Einblasdämmstoffen (Holzbalkenkonstruktion) eine Dampfbremse, -Sperre eingebaut werden?
Ist es auch möglich eine Außenwand (optischer Grund) bei der Innendämmung auszulassen?
Antwort:
Na, Sie trauen sich ja was. Haben Sie denn die EnEV nicht gelesen? Dämmolympiade
ist angesagt - und da wollen Sie noch eine Wand auslassen beim Dämmen.
Ich würde anders rangehen. Statt MiWo hinter GK z.B. HWL-Platten geputzt. Dann kann man
auf die Dampfsperre (die irgendwo immer undicht ist) glatt verzichten, hat einen Baustoff,
der dämmt und etwas speichert, sich leicht verarbeiten lässt.
In der Decke bekommen sie eine Dampfsperre eh nicht eingebaut, wie denn? Und wozu soll die
Dämmung in der Decke gut sein? Heizen die darunter nicht? In Altbauten mit
Holzbalkendecke und Schlacke-Schüttung zwischen den Geschossen wird doch keine Dämmung
eingebaut.
[ 2 ]
Frage:
Zum Wohnhaus es wurde um 1800 gebaut. Es steht unter Denkmalschutz und wurde
1991-94 aufwendig renoviert. Das Dach 50° mit 11m Sparrenlänge und 18,5m wurde neu mit
Tonbiber eingedeckt darunter ist eine Dachbahn Vedag Tegula 5
(Dampfundurchlässig) darunter 18mm Bretterschalung. Die erste Dachgeschoßebene wurde
ausgebaut und das Dach mit Klemmfilz 120 mm hinterlüftet, die letzte Holzbalkendecke wurde
mit Staubexschüttung gedämmt, u.a. wegen den Mäusen, die wir leider bis heute im Haus
haben.
Nun soll im 2. Dachgeschoß ein Wohnung eingebaut werden welche vorerst als Zimmer für
die Kinder genützt werden soll der Plan ist seit Dezember genehmigt. Es werden ins Dach
auf jeder Seite 3 Schleppgauben 60 cm hoch und 75 cm breit eingebaut sowie auf einer Seite
2 Dachfenster.
Der Innenausbau sollte evtl. wieder wie unten weiß gemacht werden das bedeut Ausbau mit
Gipskarton darauf ein zweimaliger Anstrich mit Streichputz. Die Dämmung des Daches
welches auf einer Seite SW 40° im Sommer fast den ganzen Tag die Sonne hat ist nun zu
lösen. Mir widerstrebt es weiter mit Klemmfilz zu arbeiten. Der Zimmer empfielt uns eine
Styrotec Dämmung 120 mm plus Hinterlüftung [weil Hinterlüftung von unter weitergeführt
werden soll/muss??) einzubauen.
Selber habe ich mich Informiert und bin auf die Isofloc Dämmung gestoßen, welch mir
gefällt weil sie meiner Meinung nach am fugendichtesten eingebaut (blasen) werden kann
auch hinsichtlich anderer Schädlinge (Hausbock) und Mäuse denke ich wäre sie anderen
Dämmmaterialien vorzuziehen. Allerdings für meine ~250 qm kostet diese nur Isofloc und
Einblasung rund 3000 Euro hier kommen Papierfolie und alles andere noch dazu.
Das wär nun meine eigentliche Frage, WIE würdet ihr das Haus dämmen..
Antworten:
Ihr Ansatz ist richtig und falsch. Richtig, weil es ohne Dämmung nicht geht.
Falsch, weil es ohne massive Bauteile im Sommer unerträglich warm wird - trotz der
"besten" Dämmung. Ich würde zusehen, ob es die Statik hergibt, jede Menge
Bohlen oder Balken einbauen zu können. Nur so kann ich ein halbwegs vernünftiges TAV
erreichen.
Im Infobereich stehen sehr spezifische Fachartikel, insbesondere zum DG-Ausbau, ebenso zum
Thema "sommerlicher Wärmeschutz". Die stehen im Infobereich, damit ich nicht
jedes Mal alles wiederholen und kopieren muss. In der "Bauphysik für jedermann"
stehen übrigens auch aktuelle Meldungen, die sich mit der Rolle der Wärmestrahlung im
Dachbereich befassen. Also meine Bitte: erst mal lesen, sich eine Meinung bilden und dann
weiter fragen/diskutieren.
Jeder wird sicher verstehen, dass es mit den Ferndiagnosen so ein Ding ist. Man kann nur
allgemeine Hinweise geben. Um noch etwas Masse einzubauen, müssen die vorh. Sparren nicht
unbedingt zusätzlich belastet werden. Man sollte zusehen, dass man die Balken
selbst tragend einbaut, dann sind nur die Auflager in Traufe und First belastet.
Wahrscheinlich geht das bei Ihnen nicht, denn 11 m sind nicht gerade wenig. Zur Dämmung:
lassen Sie sich erklären, wie die Lasten der Dämmung aufgenommen werden (Klemmfilz hält
sich an den Sparren fest - eingeblasene muss irgendwo aufliegen).
[ 3 ]
Frage:
Wie, wirkt es sich aus hinsichtlich der Dämmung, besonders während der sommerlichen Hitze
unterm Dach, wenn anstelle von Gipskarton doch HELLE Holzbretter für unseren Dachausbau
genommen werden?
Antwort:
Es gibt praktisch keinen Unterschied. (Hagenmueller)
[ 4 ]
Frage:
Drei Zimmerer 3 Meinungen zum Dämmen.
1. Zimmer Dämmen mit "Styrotec" 12 cm ~ 6 Euro/plus Mwst/m2 nur Dämmaterial.
2. Zimmerer Dämmen mit "Isofloc" 18 cm ~ 11,50 Euro/plus Mwast/m2 nur
Dämmaterial und einbringen.
Er nimmt "Pro-Clima Dampfbremspapier Baustoffklasse B2 "DB+" sd-Wert = 2,3m
kostet 1,62/plusMWST
3. Zimmerer Dämmen mit "Klimaflock" 18 cm~ 10 Euro/Plus MWST/m2 nur
Dämmaterial einbringen.
Er nimmt Folie? als Dampfbremse, da Papier (Klimatop) bei meiner
DiffusionsUNDURCHLÄSSIGEN Dapapper nicht geeignet wäre ??? Er empfiehlt auch eine
Holzweichfaserplatte nach der Folie worauf dann Gipskarton oder Fermazell geschraubt
werden kann. Ein Vororttermin steht noch an. Doch nun? Was sollen wir tun?
Antwort:
Was für eine Dampfsperre zu nehmen ist, kann man nur beurteilen, wenn man weiß, was
drauf ist. Dachpappe ist nicht disffusionsdicht, wasserdicht hoffentlich ja, aber nicht
diffusionsdicht.
Ansonsten sollten Sie die Brüder dazu bringen, einheitliche und verständliche Angebote
abzugeben und nicht solche Flickschusterei. Geben Sie doch was vor: qm ausrechnen,
Dämmstoffstärke vorgeben, "geeignete Folie" verlangen - Komplettleistung
anbieten lassen. Glauben sie mir, so schlecht ist die Masse der Handwerker nicht, als dass
es nicht gelingen sollte.
[ 5 ]
Frage:
Ich bin gerade dabei, das Dachgeschoss meines Neubaus auszubauen.
Der Dachgeschoßfußbodenaufbau ist folgendermaßen vorgesehen: Holzbalkendecke über EG
(zwischen Balken ist Dämmung, nach unten zum EG mit Dampfbremse versehen), Rauhspund,
Trittschalldämmfolie, V 100 Spanplatten, Fermacell-Trockenestrich mit
Trittschalldämmung.
Frage: Sollte die Dampfsperre der Dachschrägen (blaue Owolen-Folie) an die
Trittschalldämmfolie des DG-Fußbodens angeschlossen werden oder ist eine zusätzliche
Folie innerhalb des DG-Fußbodenaufbaus notwendig?
Oder sollte sich im Fußbodenaufbau gar keine Folie befinden, da die Dämmung innerhalb
der Holzbalkendecke über dem EG damit rundum in Folie eingepackt wäre?
Antwort:
Die Dampfbremse sollte genügen, denn die Decke liegt zwischen warm-warm. Die Dampfsperre
der Dachdecke hat an die Außenwand anzuschließen, mit der Geschossdecke hat sie nichts
zu tun. Das Einbauziel sollte bekannt sein: warme, feuchte Luft am Kondensieren innerhalb
der Dämmung hindern.
[ 6 ]
Frage:
Neubau. Über gemauertem EG befindet sich Dachstuhl aus sog. Studiobindern (Sparren und
Deckenbalken jeweils als gemeinsames Bauteil 6 x 20 cm, Abseitenstiele sind bereits
eingearbeitet). Zwischen die Deckenbalken kommt 180 er Dämmung aus MiWo, diese liegt
über den Ringanker bis in den außenseitigen Gesimskasten (Dachüberstand) hinein. Zum EG
hin wírd eine Dampfsperre eingebaut und an das EG-Mauerwerk angeschlossen. Auf die
Deckenbalken kommen Rauhspund, Trittschalldämmfolie, OSB-Platte und
Fermacelltrockenestrich mit Dämmung als Fußboden für das auszubauende Dachgeschoss. Es
erfolgt im DG eine Zwischensparrendämmung mit 180 er MiWo 035 der senkrechten
Abseitenstiele, der Dachschräge und der Kehlbalken. Die Abseiten und der Spitzboden
sollen nicht gedämmt werden. Ein Problem sehe ich, da die Deckenbalken 20 cm hoch sind,
die Dämmung dazwischen aber nur 18 cm hoch ist, dass quasi unter dem DG-Fußboden eine
Luftschicht existiert, die durch den belüfteten Gesimskasten eine Verbindung zur kalten
Außenluft hat. Außerdem kragt ein Teil des auszubauenden DG über den Freisitz, ist also
von unten nicht beheizt. Kann ich die Dampfsperre im DG nun auf den Fußboden aufbringen,
das DG also rundum einpacken? Oder reichen Trittschalldämmfolie und OSB-Platte als
Dampfsperre. Nützt es evtl. etwas, die Decke im EG statt mit 180 er MiWo mit 200 er zu
dämmen und somit die Luftschicht unter dem DG-Fußboden auszuschließen? Was kann denn
bei einer dieser m.E. einfacheren Lösung ("Einpacken" des DG) passieren?
Oder muss ich etwa jeden einzelnen Deckenbalken (die Balken liegen im Abstand von etwa 30
cm!, d.h. etwa 40 Balken = 80 Durchbrüche durch die Folie) aufwendigst abdichten und die
Dampfsperre von den Abseiten kommend an die Dampfbremse der EG-Decke anschließen?
Antwort:
Der Verlauf der Dämmebene ist so schon i.O. Man muss aber auch die waagerechten
Flächen zwischen Traufe und Abseite berücksichtigen. Das bedeutet, dass dort auch die
Dampfsperrebene durchlaufen muss. U.U. kann das schon dazu führen, dass man sich beim
Einbauen die Finger verrenkt. Vielleicht gibt es eine örtlich angepasst bessere Lösung.
[ 7 ]
Frage:
Ich beabsichtige bei meinem 1984 gebauten Haus das Dachgeschoss auszubauen.
Bezüglich der Wärmedämmung hätte ich gerne einen fachmännischen Rat.
Der Dachaufbau ist von außen nach innen gesehen derzeit wie folgt.
Betondachsteine (Braas Doppel S) - Lattung 30x50 - Sparren 180x75 - 8cm Styrotect-S
zwischen den Sparren.
Wie sie sehen ist keine Unterspannbahn eingebaut. Ich habe damals die 8cm Styrotect-S
recht günstig erhalten und als vorläufige Dämmung eines nicht ausgebauten
Dachgeschosses als ausreichend angesehen. Da jetzt der Ausbau ansteht, habe ich daran
gedacht, zusätzlich zu den 8cm Styrotect-S noch mal 10 cm vom gleichen Material
einzubringen um den Sparren damit vollflächig zu füllen.
- Meine Frage ist jetzt, ich hätte dann evtl. keine richtige Hinterlüftung, oder reicht
die Wellung der Dachsteine dafür aus?
- Oder soll ich nur 8cm dazu nehmen und durch eine an den Dachsparren angebrachte 2 cm
starke Leiste für Hinterlüftung sorgen?
- Benötige ich raumseitig bei dieser Konstruktion eine Dampfbremsfolie?
- Oder soll ich zu dem vorhandenen 8 cm Styrotect-S (möchte ich auf jeden Fall mit
einbeziehen) eine anderen Dämmstoff verwenden um auf eine ausreichende Wärmedämmung zu
kommen?
Raumseitig ist eine Beplankung mit Fermacellplatten auf Metallunterkonstruktion geplant,
hier wäre auch noch eine Dämmung zwischen den Metallschienen möglich.
Für einen Ratschlag wäre ich sehr dankbar.
Antwort:
Die Welt wird schon nicht untergehen, nur weil keine Unterspannbahn da ist. Hinterlüftung
ist demnach vorhanden. Wenn das DG bewohnt wird, braucht man eine Dampfsperre für die
empfindlichen Dämmmaterialien, weil Tauwasser nicht förderlich ist. Sie können sich
auch im Baumarkt Standardlösungen geben lassen (Heftchen von Herstellern). Sie können
aber auch im Infobereich einiges zum DG-Ausbau nachlesen.
[ 8 ]
Frage:
Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist durchzuführen, da das Haus (48er
Bauj)
zwar ein recht neues Dach hat aber keine Dämmung!!! Die Sparrentiefe beträgt 12cm ergibt
sich also eine Dämmung von ca. 120 mm, oder etwa mehr? Welches Material soll ich nehmen?
Dämmkeile, Mineralfaserwolle (kaschiert), Klemmfilz oder was ist euer
Vorschlag? Mir dreht
sich langsam der kopf nach dem ganzen lesen von Info-mat.
Antwort:
12 cm Dämmung ist zu wenig, nach Energieeinsparverordnung müssen es circa 22 cm sein.
Vorher sollte man klären, ob die Sparren / Pfetten im Dach das belastungsmäßig
mitmachen.
Die Mehrbelastung aus Dämmung ist natürlich nicht allzu groß, zu mindest nicht im
Verhältnis zu den schon vorhandenen Lasten und den einzurechnenden Schneelasten.
Wenn innenseitig Gipsfaserplatten oder Gipskartonplatten angebracht werden, muss die
Durchbiegung der Sparren / Pfetten aber auch klein bleiben (i. A:: kleiner als Länge /
300). Sonst könnte es z. B. Risse in den Platten geben. Genaueres sagt ggf. ein Statiker.
Man kann z. B. die Sparren seitlich verstärken mit Brettern o. ä., dann bekommt man auch
gleichzeitig den Hohlraum auf die gewünschten 22 cm "aufgedoppelt". Aber bei
dieser Lösung muss alles andere stimmen, z. B. die schon genannte Statik.
Mineralfaserdämmung nehme ich nicht. Ich finde Zellulosedämmung (es gibt mehrere
Fabrikate der Flocken) gut. Ist vom Preis her circa wie Künstliche Mineralfaser. Man
brauch aber einen Hohlraum - unterseitig Dampfbremse - um die Flocken einzublasen. Machen
Fachbetriebe, Adressen z. B. im alternativen Branchenbuch Eco World. Die Flocken sind bei
alten Dächern auch deshalb gut, weil sie die Unebenheiten der Sparren (z. T. runde ,
unebene, gebogene Hölzer) schön "zumachen".
Wenn das Haus aus 1948 ist, dann hat es bestimmt keine Unterspannbahn direkt unterhalb der
Ziegel. Die Unterspannbahn ist aber vorgeschrieben. Diffusionsoffene Bahn (oder Platten)
verwenden.
(Hagenmueller)
[ 9 ]
Frage:
Bei der Ausführung der südlich angeordneten Dachflächen ist keine Hinterlüftung, wie
sie
nach dem seinerzeitigen bzw. heutigen Stand der Technik zwingend notwendig ist, eingebaut
worden.
Dies hat zur Folge, dass es im Bereich des Dachs zu Schwitzwasserbildung kommt, mit der
Konsequenz, dass hierdurch entsprechende Schäden bereits entstanden sind. Zukünftig
werden dadurch weitere Schäden entstehen.
Nach Rücksprache und Beratung mit unabhängigen Fachleuten, haben diese mir bestätigt,
dass es keine Abluftöffnungen im Bereich der obersten Dachsteinreihe gibt, mit der Folge,
dass die Luft nicht zirkulieren kann. Ich habe diese ETW vor 9 Jahren gekauft. Gibt es
Erfolgsaussichten wegen verstecktem Mangel? Die Verjährung war 5 Jahre. Ich hatte immer
mündlich auf Kondenswasser hingewiesen. Der Zimmermann hat daraufhin die Unterspannbahn
mehrfach aufgerissen, sodass das Kondenswasser immer weniger wurde. Er versprach
immer, dass alles behoben sei.
Antwort 1:
Da ich die Auffassung vertrete, dass ein Aufbau mit Hinterlüftung allemal sicherer ist,
bin ich schon hier im Forum zurechtgewiesen worden. Nach Stand der Technik sind nicht
hinterlüftete Konstruktionen zugelassen. Wenn man den EnEv-Schnickschnack als Regeln der
Technik betrachten mag, ist Tauwasser sogar zugelassen, wenn nur der Nachweis am Ende passt.
In jeder halbwegs brauchbaren Planungsunterlage sind Firstdetails mit Entlüftung
enthalten - warum wohl.
Mündliche Hinweise können Sie vergessen - wir leben in Deutschland, da muss alles
schriftlich belegbar sein. Verjährung bedeutet: vorbei. Ihre Aussichten bei einem
Rechtsstreit dürften eher als gering einzuschätzen sein. Anwaltliche Beratung bleibt
Ihnen unbenommen.
Antwort 2:
Es müsste erst die Ursache gefunden werden. Vor 9 Jahren sind mit Sicherheit noch
gewebeverstärkte PE-Folien verwendet worden. Die Dinger sind einfach zu dicht. Wenn dann
auf der Innenseite zusätzlich mehrere Undichtigkeiten in der Luftdichtschicht vorhandene
sind, ist auch bei einer Hinterlüftung der Unterspannung Tauwasser zu befürchten.
Probleme bereiten hier die immer wieder falschen Ausführungen der Entlüftung im Bereich
First. Die Ebenen der Hinterlüftung müssen dann getrennt entlüftet werden. Also, wie
geschrieben, erst die wirkliche Ursache feststellen, dann reagieren. Blinder Aktionismus
hilft Ihnen nicht
(Ibold)
[ 10 ]
Frage:
Dämmstärke bei Zwischensparrendämmung
Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Dachdämmung.
Sind 180 mm Zwischensparrendämmung ( z.B Isover Integra ZKF ) ausreichend oder lohnt sich
der Aufwand ( auch Finanziell ) noch eine 24 mm oder 50 mm Untersparrendämmung
aufzubringen (UKF).
Wie sieht es mit der Wärmeleitfähigkeit aus ( 0,40 oder 0,35 ? ). Rechtfertigt hier der
bessere Dämmwert den höheren Preis ?
Antwort:
Theoretisch kann man nicht genug Wärmedämmung mit guten Kennwerten (0,35)
einbauen. Praktisch hilft Ihnen bei fehlenden speichernden Bauteilen eh nur der Glaube und
praktisch nutzt Ihnen eine dicke Dämmung im Sommer nicht viel.
Beim DG-Ausbau würde ich immer sehen, was an Platten einzubauen geht, die Masse bringen
(Statik!), der Mindestdämmstandard sollte genügen, denn das ist ja heutzutage wahrhaftig
nicht wenig. Zum Thema Mehrkosten: wenn Sie alles selbst einbauen, ist es wohl nicht so
drastisch, da nur Mat. zu kalkulieren ist.
[ 11 ]
Frage:
wir haben bereits den Rohbau fertig gestellt ( Dach drauf, Fenster drin ) und stehen nun
vor den Installationen, Isolierung... Unser Dachaufbau ist im Augenblick
folgendermaßen:
Dachneigung 42°,Dachziegel, Dachlattung + Konterlattung 30/50, DWD-Platten ( 16mm),
Dachsparren ( 180mm ).
Innen werden wir teilweise mit Rigipsplatten und teilweise mit Holzdecke verschalen.
Nun sind wir auf der Suche nach einer vernünftigen Dachdämmung.
Für konstruktive Vorschläge wären wir dankbar.
Antwort:
Vernünftig sind eingeblasene Cellulose- oder Holzfaserdämmungen. Diese legen sich ideal
an die Sparren und es entstehen keine Hohlräume. Mineralwollen und Schaumstoffe scheiden
wegen schlechten sommerlichen Wärmeschutz aus. Zudem darf die Miwo nicht nass werden,
denn dann versagt die Dämmung. Sie wird jedoch nass.
Innen verwenden wir keine Dampfsperre oder Dampfbremse, stellen jedoch eine
Luftdichtigkeit her. Gips verwenden wir nicht, da dieser in meinen Augen kein besonders
guter Baustoff ist. Er kann nur wenig feuchte aus der Luft aufnehmen, im direkten Kontakt
saugt er sich jedoch voll. Die ungemütlichen Dachwohnungen zeigen dies auf.
Lehm- oder Kalkputz auf Schalung und Putzträger ist da besser geeignet. Leider auch etwas
teurer, aber dafür ärgert man sich später nicht und die Kinder haben ein herrliches
Raumklima.
(Reisinger)
[ 12 ]
Frage:
Wir haben ein Haus Bj. 1930 gekauft, das dem Dämmstandard dieses Baualters entspricht.
Ziegelmauerwerk mit 5 cm Luft-Dämmschicht. Obergeschoss traufseitig mit Mansarddach
versehen (Eindeckung vermörtelte Tonpfannen). Zur Erhaltung schrägenfreier Wände wurde
die OG-Mauer ca. 70cm nach innen versetzt und einschalig mit 11,5er Lochziegeln
ausgebildet. Zwischen gut erhaltener Dacheindeckung und quasi Außenmauer keinerlei
Dämmung.
Da bereits eine Seite zur Schimmelbildung neigt, würden wir gerne die Temperatur der
Innenwand erhöhen (durch Dämmung). Innen ist großenteils noch erhaltungsfähiger
Kalkputz, nur an der Wand mit Schimmelneigung wurde dieser z.T. abgetragen und durch
Zementputz ersetzt.
Frage: Wie kann ich künftig am sinnvollsten Schimmelbildung verhindern ohne meine
Heizkosten zu verdoppeln
Die Decke ist eine Holzbalkendecke, die im Bereich zwischen 11,5er Mauer und
Dachziegeln mit Estrich versehen wurde (ansonsten Holzdielen). Die Balkenköpfe ragen aber
noch gut sichtbar an der Traufseite heraus. Ich denke, eine Tragfähigkeit für eine
zweite Mauer ist gegeben.
Als Alternative hatte ich ursprünglich angedacht, die Nische an den Dachbalken zu
dämmen. Nach Lektüre der Diskussion um Mineralwolle/Polystyrol und den Kommentaren zum
Lichtenfelser Experiment bin ich nicht mehr so sicher, ob das noch eine ernstzunehmende
Lösung darstellt. Ich will ja im Prinzip nur, dass die Wandtemperatur über dem Taupunkt
liegt.
Ich denke dabei auch an die Vorschriften der EnEV, die mir als Hauskäufer jetzt "auf
die Füße fallen" - sprich früher oder später mit behördlichen Auflagen zur
Wärmedämmung zu rechnen ist. Eine energetisch sinnvolle Sanierung kann ja verschieden
aussehen, inwiefern sie den Vorschriften dann genügt, kann ich als Laie nicht beurteilen.
Antwort 1:
Eine 11,5 er Wand ist halt ein bisschen dünn, da verwundert es nicht, dass sich Tauwasser
bildet. Entweder können Sie eine dickere Wand einziehen oder Sie füllen den Hohlraum
aus.
Dazu muss man beachten, was für ein Tragglied unter der Wand ist bzw. wie die Traufe
ausgebildet ist.
Denken Sie bei der sogen. Trägerfolie daran, dass die die Flächenlast auch aufnehmen
muss. Die muss wohl unterstützt werden mit Lattung.
2. Frage: ich weiß nicht, was Effizienz bei Dämmung bedeuten soll. Wenn Sie sich durch
die unterhaltsamen Seiten geklickt haben, müssten Sie gelernt haben, dass Dämmung ohne
speichernde Bauteile nicht viel nutzt - auch wenn Ihnen das die Werbung und die
"etablierte Bauphysik" vorgaukeln.
Wenn Ihnen mein Vorschlag mit Einblasen von Zellulose (ist "schwer" genug, um zu
dämmen und zu speichern) nicht zusagt, müssen Sie eben auf Gespinste zurückgreifen. Die
nehmen sich dann in der Wirkung nicht viel. Gravierende Unterschiede gibt es im Preis -
und in der Wirkung auf die Gesundheit (auch wenn Ihnen Unbedenklichkeit vorgebetet wird,
Asbest war auch viele Jahre unbedenklich und bevor nicht bewiesen ist, dass Massen dran
verreckt sind, geht die Chose weiter).
Ihre wunderschöne Zwischensparrendämmung, auch wenn Sie die um jede Menge
Aufsparrendämmung ergänzen, wird nicht verhindern, dass Sie es im Sommer schön heiß
haben. Sinnvoll ist, so viel Massivholz als Beplankung aufbringen, wie es die Statik
hergibt.
Antwort 2:
Was sehen Sie, wenn Sie im Dachspitz Ihres Hauses oder in den Abseiten, sofern Sie da
reinkommen, herumkriechen? Die "nackten" Dachplatten von unten? Oder eine
Dachschalung, Unterspannbahn etc? Wenn nur die nackten Dachplatten, würde ich wie folgt
vorgehen (da man im Dachspitz oder Abseiten wahrscheinlich ohnedies nicht genügend Platz
zum Arbeiten hat und auch einen Hohlraum von 70 cm nicht mit Dämmzeug "füllen"
kann!):
An verschimmelten Dachwänden Putz abschlagen. Dann an allen Wänden faserverstärkte
Gipsplatten (kein Gipskarton!) mit dicken Mörtelklumpen "aufdoppeln", so dass
zwischen Ziegelwand und neuer Gips-Innenwand ein 1 bis 2 cm breiter Luftraum bleibt. Wenn
Sie dann noch statt konventioneller Heizkörper Alfred Eisenschinks berühmte Heizleisten
die Außenwände entlang verlegen, sollten Sie künftig zumindest im Winter ein besseres
Wohnklima unterm Dach haben als bei irgendwelchen Dämmassnahmen, und das bei vielleicht
sogar reduzierten Heizkosten.
Um im Sommer Hitzestau zwischen der Dachdeckung und dem "Haus im Dach" zu
reduzieren, sollten Sie für eine gewisse Luftzirkulation sorgen, also Lüfterdachsteine
in Firstnähe, und "Lüftungsgitter" an der Traufe, wenn das ohne zu großen
Aufwand machbar ist.
Grundsätzlich ist die alte Methode, bei Nutzenwollen oder Nutzenmüssen des Daches für
Wohnzwecke, was nie ganz ideal ist, eine Art "Haus im Haus" zu bauen,
bauphysikalisch viel sinnvoller als die meisten "modernen" Konstrukte - siehe
die alte, wahrscheinlich vergriffene Broschüre "Schöner bauen als die Anderen"
von Alfred Eisenschink! Freuen Sie sich für Ihr Haus, dass Sie diese Lösung haben, und
machen Sie das beste daraus!
Mir riet kürzlich ein Berater von der Alternative "Massivdach" ab, weil sich
das bei länger anhaltenden Wärmeperioden - trotz üblicher Styrodur-Außendämmung, die
heute nach EnEV noch drauf kommt - wie ein Backofen auflädt, so dass dann von einem
Temperaturausgleich durch "Phasenverschiebung" auch nicht mehr die Rede sein
könnte. Bei einem z.B. in Oberbayern normalem "Wetter-Auf-und-Ab" dagegen sei
es angenehmer als jedes Leichtdach - egal ob mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung. Bei
lang anhaltenden Kälteperioden wiederum werde dieses Dach mehr Heizwärme
"schlucken" als ein modernes "Leichtdach", weil es sich eben verhalte
wie ein 20cm-Mäuerchen mit einer 6 oder 8 oder maximal 10-cm Wärmedämm-Fassade!
Man müsse eben die lokale Klimatik berücksichtigen, und wissen, was man selber
tolerieren kann bezüglich "Raumklima". Ich denke, der Mann hat Recht.
(molitor)
Antwort 3:
Ich liebe die Energieberater ....
haben Sie /der E-Berater daran gedacht, dass die Dämmung unbeheizter Räume (so klingt
Ihre Absicht) eine zwiespältige Sache ist. Unsere Frage an den energiesparwilligen
Klimaretter und sparsamen Bauherren ist immer zuerst: was soll das ganze werden? Erst dann
gibt es ein sinnvolles Konzept.
Dämmung vermindert nicht den Wärmedurchgang, sie verzögert ihn nur. Dies ist auffällig
vielen "Fachleuten" nicht präsent.
(Rainer Bolle)
Völlig richtig, was Herr Bolle schreibt! Und beachten Sie auch, dass es auch nach
einer Dämmung Ihres Altbaus, die ohnedies niemals die "Qualität" der eines als
"Thermoskanne" konzipierten Neubaus haben wird, immer eine (oder mehrere)
"kälteste Stellen" geben wird, an denen dann eventuell doch wieder Feuchtigkeit
kondensiert und damit Schimmel-Gefahr besteht.
Dagegen hilft nur "Heizen und Lüften und Heizen und Lüften".
Bevor ich einen großen finanziellen und Bau-Handwerklichen Aufwand mit Dämmung treiben
würde, würde ich es doch erstmal mit einer Heizleisten-Heizung entlang der
"kalten" Außenwände versuchen, vielleicht beginnend mit den bewohnbar zu
machenden Dachräumen. Das trocknet nach und nach selbst feuchte Wände aus, verbessert
damit deren Dämmwert, und solche Energieverbräuche, wie sie Ihnen der Berater
ausgerechnet hat, haben Sie damit garantiert nicht!
(molitor)
Antwort 4:
@E.
Mir sind die unterschiedlichen Auffassungen beider Fraktionen aus dem Lesen im Infobereich
bekannt, aber es kann doch über die Theorie und kurze Messreihen hinaus auf
Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Ein Erfahrungswert beispielsweise ist: In mineralwollgedämmten Dachgeschossen ist der
sommerliche Hitzestau enorm.
Ein weiterer ist: Bei unsachgemäßer Ausführung der Feuchtigkeitssperre kann
Mineralwolle ihre Funktion nicht erfüllen. Das Material wird und bleibt feucht und zieht
Schäden an der Dachkonstruktion nach sich
Letztlich sind es die Praxiserfahrungen in Verbindung mit fundierten Berechnungen, die
Baufehler verhindern können.
...die Ausgangsfrage bezog sich auf verschiedene Möglichkeiten, eine Dämmung zu
realisieren. Die Erfahrung eines sommerlichen Hitzestaus ist kein Maulen meinerseits,
sondern Erfahrung aus mineralwollegedämmten Dachgeschossen. Zu den Ausführungen "Was
länger dauert beim Aufheizen braucht zum Abkühlen auch länger" stimme ich Ihnen
zu. Prinzipiell sind wir uns aber einig, dass eine gänzlich ungedämmte Konstruktion
hinsichtlich des Raumklimas nicht so angenehm wie eine (mineralwoll- oder ziegel-)
gedämmte ist.
Für mich als Bauherrn ist jetzt einzig interessant, wie ich die auch von Fachfirmen
vorgeschlagenen unterschiedlichen Herangehensweisen der Dämmung bewerten soll. Letztlich
soll die Konstruktion das Tauwasser entweder nicht entstehen oder gut ausdiffundieren
lassen. Welche Konstruktion das auch immer schafft: Wenn sie finanziell machbar ist, wird
sie beauftragt oder selbst durchgeführt.
(Reimar)
Antwort 5:
nachdem ich mir nun mal die ganzen Beiträge (sind ja doch einige) durchgelesen habe,
möchte ich nur zwei Dinge anmerken.
1. Sommerlicher Hitzeschutz. Wenn die Phasenverschiebung bei einer "massiveren"
Bauweise mal theoretisch 4 Stunden beträgt, dann braucht´ s halt auch 4 Stunden länger,
bis es wieder "runter gekühlt ist". Da fragt man sich, ob es nicht u. U.
sinnvoller ist, so gegen 21:00Uhr NORMALZEIT die Fenster zu öffnen, damit nicht
wenigstens ein bisschen Wärme heraus kann, die bei der Phasenverschiebung bis weit nach
Mitternacht die Bude aufheizen kann. Das ist halt der Nachteil, dass es nicht nur
einseitige Gewinne gibt, sondern immer auf der anderen Seite einen Nachteil.
Den Hitzeschutz über die Hinterlüftung der Eindeckung zu verbessern, ist geringfügig
machbar. Allerdings muss angemerkt werden, dass der hinterlüftete Bereich sowieso
vorhanden sein muss (Fachregeln für Deckungen mit Dachziegeln und Betondachsteinen).
Lediglich bei Auflattdämmsystemen, wie sie von drei Herstellern angeboten werden (wider
den Fachregeln) wird auf die vorgeschriebene Hinterlüftung verzichtet. Damit scheiden
diese Systeme von haus aus aus.
Aufsparrendämmsysteme haben letztlich keinen gravierenden Vorteil gegenüber einer
Zwischensparrendämmung. Hier wird lediglich PUR als Material eingesetzt. Sie vermindern
lediglich die Wärmebrücke Sparren. Den gleichen Effekt erzielen Sie aber auch, wenn Sie
eine gedämmte Installationsebene vorsehen. Ansonsten verschieben sich die Probleme
parallel. Nachteile einer Aufsparrendämmung sind die schlechteren
Schallschutzeigenschaften. Probleme bereiten auch regelmäßig die Anschlussbereiche einer
- unbestrittenen und notwendigen - Luftdichtschicht.
2. Ich bin der Ansicht, dass gerade bei der energetischen Altbausanierung sehr
detaillierte Ortskenntnisse unverzichtbar sind.
Auch die Zurecht im Vorfeld aufgeworfene Frage: was soll´ s denn werden? ist enorm wichtig.
Und da der seriöse Energieberater immer möglichst viele Varianten aufzeigen und suchen
sollte, hab ich mich anlässlich einer sehr aufwändigen Altbausanierung mit meinem
"Lieblingsgegner" K. Fischer in Verbindung gesetzt. Zusammen haben wir eine m.
M. n. sehr gute Lösung ausarbeiten können.
Betonierte - also einmal einstudierte und nie wieder abgewandelte - Lösungen sind Banane.
JEDES Objekt ist individuell und hat einen Anspruch darauf eben so behandelt zu werden.
Insofern, sehr geehrter Frager, kann nur ein Ortstermin Lösungen bringen.
Pauschalvorschläge müssen zwangsläufig in die falsche Richtung führen. Detaillösungen
sind in einem Forum nicht zu realisieren. Das Forum kann nur zum Denken anregen und muss
letztlich den gesetzlichen Anforderungen (ich für meinen Teil zumindest, wg.
SV-Bestallung) genüge tun.
(Ibold)
Meine Anmerkung dazu: Den Beitrag von Stefan Ibold vom 05.03. finde ich gut. Zur
Phasenverschiebung möchte ich nur bemerken, dass man die nur im Zusammenhang mit dem TAV
betrachten sollte. Interessant ist nicht nur, wann etwas ankommt (4-12 Stunden später),
sondern auch wie viel (4 oder 40°C).
* * *
Allen Selbermachern ein gutes Gelingen wünscht:
Matthias G. Bumann, Dipl.-Ing.
Mitglied der Baukammer Berlin
verfasst im April 2003
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