
Praxisbeispiele und Praxisberichte
Projekt: HEBB
Erläuterungen zum Schallschutznachweis
Mietrechtliches
Dem Bauherrn wird empfohlen, in den Mietverträgen den Passus
aufzunehmen, dass es sich um einen Altbau handelt, bei dem kein Anspruch auf die
Toleranzwerte sowie auf die Schallschutzwerte wie im Neubau besteht. Dies
schließt die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz nach Absatz 3 aus
Beiblatt 2 zu DIN 4109 erst recht aus.
Lage und
Schallemissionen
Links: Planausschnitt
Lageplan M 1:1000 (hier o.M.), rechts: Stadtplanausschnitt (o.M.)
Die Entfernung zur Bahnlinie (S- und Regionalbahn) beträgt in
Straßenflucht ca. 92,50 m bzw. rechtwinklig zur Bahnlinie bis zum Ostgiebel ca.
89 m. Ansonsten gibt es keine außergewöhnlichen bzw. atypischen Geräuschquellen.
Zur Bahnlinie hin gewandt ist der Ostgiebel. Hier befindet sich im 1. OG die
WE1, die 2 Wohnzimmer- und 1 Küchenfenster in der Giebelwand hat. Die Fenster
vom Schlafzimmer befinden sich auf der Nordseite und die vom 3. Zimmer auf der
Südseite.
Die bestehenden Kastenfenster befinden sich in einem sehr guten Zustand, die
doppelte Scheibenebene gewährleistet in Verbindung mit der guten Passgenauigkeit
und dem Ebenenabstand einen sehr guten Schallschutz, der durch die Jalousien zu
verbessern geht.
Der Schnittpunkt Dachebene – Deckenebene des DG liegt in Traufhöhe, d.h. die
Außenwand endet knapp über dem Fußboden des DG. In der Ostgiebelseite des Daches
(Neigung = 56° giebelseitig und 45° längsseitig) befindet sich ein Dachfenster,
weitere Dachfenster und ein Terrassenelement befinden sich auf der Nord- bzw.
Südseite.
Am Ostgiebel befindet sich ein eingeschossiger Anbau (niedriger als das EG des
Hauptgebäudes). Hier wird die Gewerbeeinheit 3 (ehemals Kiosk Tabak und
Getränke) angesiedelt.
Die Entfernung zur Straßenmitte beträgt ca. 14 m (Bahnhofstr.) bzw. 25 m
(Berliner Str.). Der maßgebliche Außenlärmpegel wird durch den Straßenverkehr
ebenda bestimmt. Der Mittelungspegel LAm beträgt nach Nomogramm Bild 1 DIN 4109 aufgrund der
Einordnung in Zeile D Gemeindestraßen < 55 dB(A).
Eine kurzzeitige Überschreitung ergibt sich aus vorbeifahrenden Zügen, die
Auswirkung betrifft jedoch nur die drei oben genannten Fenster wesentlich. Es
ist von einem Mittelungspegel LAm < 60 dB(A) auszugehen (Lärmpegelbereich II).
Fenster
Die Bestandsfenster haben nach Tabelle 40 der DIN 4109 Spalte
6 und Zeile 2 ein bewertetes Schalldämmaß von Rw,R = 30 dB. Die neuen Kunststofffenster haben nach
Tabelle 40 der DIN 4109 Spalte 3 und Zeile 3 ein bewertetes Schalldämmaß von Rw,R = 32 dB.
Beide Werte genügen den Anforderungen aus Tabelle 8 aus DIN
4109 Zeile 2 und Spalte 4.
Dach
Für die Dachhaut ist nach Tabelle 39 aus Beiblatt1 zu DIN
4109 aus Zeile 2 ein R`w,R = 40 dB anzusetzen.
Wände
Die Anforderungen an Wände nach Zeile 12 und 13 aus Tabelle 3
der DIN 4109 werden die Werte für erf. R´w = 53 bzw. 52 eingehalten, da es sich
um beidseitig geputzte Mauerwerkswände handelt, die roh 24 bzw. 38 cm stark
sind.
Für die Außenwände ergibt sich ein bewertetes Schalldämmaß R`w,R
= 53 dB nach Tabelle 5 aus Beiblatt 1 zu DIN 4109 aus Zeile 31 und Spalten 6+7.
Türen
Die Anforderungen an Türen nach Zeile 16 aus Tabelle 3 der
DIN 4109 werden die Werte für erf. R´w = 27 eingehalten, das betrifft die 4
Türen der Wohneinheiten in OG und DG sowie die Tür des Bodenraums, der zur
rechten Wohneinheit im DG gehört.
Decken
Im EG des Hauptgebäudes befinden sich zwei Gewerbeeinheiten,
die größere wird an eine Dachdeckerei vermietet (Büro und Lager für
Kleinmaterial/Werkzeug), für die zweite gibt es noch keinen Mieter. Die
Geschossdecken sind vorn im Brandschutznachweis beschrieben.
Bei den Decken nach Zeile 1 und 2 aus Tabelle 3 der DIN 4109 können die Werte
für erf. R´w = 54 bzw. 53 und erf. L´n,w = 53 (10) aufgrund der
Bestandssituation nicht bzw. nur mit unvertretbarem Aufwand erreicht werden.
Deshalb wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragt, die vom Erreichen der
Werte für die Decken befreit.
Die Befreiung soll sich auch auf die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel
in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und
Gewerbebetrieben nach Zeile 3 aus Tabelle 4 DIN 4109 beziehen.
Da die Decken aufgrund des Zustandes mit einem Trockenestrich belegt werden
sollen, ist anstatt z.B: FERMACELL 2E 22 das System 2E 32 zu verwenden, wodurch
eine schalltechnische Verbesserung erreicht wird. Für die Bestandsdecken ist ein
R´w,R von ca. 50 zu erwarten, weil im Vergleich zu dem angegebenen Beispiel eine
bedeutend höhere flächenbezogene Masse vorhanden ist (vergl. Lehm zu
Mineralwolle).
Ausschnitt
aus dem FERMACELL-Prospekt
Schalldruckpegel
Die Anforderungen an die Werte für die zulässigen
Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen
Anlagen und Gewerbebetrieben nach Zeile 1, 2 und 4 aus Tabelle 4 DIN 4109 werden
eingehalten.
"Besonders laute“ Räume im Sinne von Anmerkung 2 DIN 4109 wird es aufgrund der
Konzeption mit stillem Gewerbe nicht geben.
Die beantragte Befreiung von den Werten für die zulässigen Schalldruckpegel in
schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und
Gewerbebetrieben nach Zeile 3 aus Tabelle 4 DIN 4109 erfolgt rein vorsorglich.
Aus der Art der Nutzung der Gewerbeeinheiten ergibt sich keine Überschreitung
des Schalldruckpegels LAF
über 75 dB(A).
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