Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bericht über die Weiterentwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
Für mehr Wachstum und Beschäftigung
Zusammenfassung der Kritik:
In Deutschland existieren keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen!
In Deutschland existieren keine Analysen über den Verwendungszweck aller
Energien!
In Deutschland existieren – außer 3 Grundmessungen – keine wissenschaftlichen,
experimentellen Untersuchungen über die Energieeffizienz unterschiedlicher
Wandkonstruktionen!
Der Wärmeschutz wird in Deutschland i. W. durch die U-Wert-Theorie dominiert.
Die U-Wert-Theorie konnte bis heute allgemein und im Vergleich wissenschaftlich
nicht bestätigt werden. Falls die U-Wert-Theorie richtig wäre, was in
Ausnahmefällen zutreffen kann, scheitert die Absicht am Fehlen geeigneter
Wärmedämmstoffe, welche die Feuchtigkeit von innen nach außen transportieren
können. Dieser Mangel führt zu erhöhter Raumfeuchtigkeit, der die
Volksgesundheit beeinträchtigt.
Die Energie-Effizienz ist bei Dämmstoffstärken über 6 cm nicht mehr gegeben.
Nebst dem U-Wert sind am Wärmeschutz noch weitere 7 energierelevante Faktoren
beteiligt, welche jedoch von der Wissenschaft negiert werden.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der BRD …
• favorisiert Wärmedämmsysteme mit geringer Haltbarkeit, was wiederum
frühzeitige Folge-Sanierungen auslöst.
• verstößt gegen das Grundgesetz, indem es das Volk zu ineffizienten
Energie-Maßnahmen zwingt!
• verhindert den Wettbewerb und verunmöglicht notwendige Innovationen!
• spart keine Energie, weil sich der spezifische Energieverbrauch erhöht!
• wird nebst der Erhöhung der Gesundheitskosten einen volkswirtschaftlichen
Schaden von rund 10 Billionen € auslösen!
1. Ausgangslage
In Deutschland werden 35% des Energieverbrauchs für die Beheizung von Wohn- und
Nichtwohngebäuden und für die Warmwasserbereitung eingesetzt. Von den rd: 39
Mio. Wohnungen wurden 75 % vor 1979 und damit vor Inkrafttreten der ersten
Energiesparvorschrift - der 1. Wärmeschutzverordnung - errichtet. In diesem
Bestand liegen große CO2-Einsparreserven. Am Wohnungsbestand stellen die
privaten Einzeleigentümer mit 29 Mio. Wohnungen den größten Anteil, davon
wiederum die Selbstnutzer mit 15 Mio. Wohnungen mehr als die Hälfte.
Der Anteil von 75% der vor 1979 erstellten Wohnbausubstanz repräsentiert eine
beheizte Gebäudekubatur von 10 Mia m3. Zusammen mit den vor 1979 erstellten
Bauten der öffentlichen Hand wie: Heime, Schulen, Verwaltungs- und
Regierungsgebäude sowie beheizte Geschäfts- und Produktionsgebäude von rund 15
Mia m3, ergibt sich ein zu sanierendes Bauvolumen von 25 Mia m3. Da sich die
Kosten einer energetischen Gebäudesanierung für: Wärmedämmung, Luftdichtung und
Ventilation, mit oder ohne Wärmerückgewinnung, jedoch ohne Fensterersatz, auf
200 € pro m3 belaufen, ist mit Kosten von 5 Billionen € zu rechnen. Die nicht
eingesparten Energiekosten und die wegen geringer Haltbarkeit der Maßnahmen
erneut anfallenden Aufwendungen sowie die Gesundheitskosten, sind in diesem
Betrag nicht enthalten. Dieser Aufwand dürfte ebenfalls 4 Billionen € kosten. Da
in den vergangenen 25 Jahren bereits 1 Billion € wegen falscher Normen und
falscher Energiegesetze vergeudet wurden, wird bis zum Abschluss des
CO2-Gebäudesanierungs-programms ein volkswirtschaftlicher Schaden von 10
Billionen € erwartet werden können!
Der C02-Ausstoss der privaten Haushalte, verursacht vor allem durch Heizung und
Warmwasserbereitung, muss zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtung und der im
Nationalen Klimaschutzprogramm festgelegten Einsparziele von 123 Mio. t im
Durchschnitt der Jahre 2000-2003 auf 120 Mio. t für den Zeitraum 2008-2012
gesenkt werden.
Das im Jahre 2001 mit einem Darlehensvolumen von rd. 0,5 Mrd. € gestartete
CO2-Gebäudesanierungspragramm der KfW-Förderbank ist ein umfassendes Programm
zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Mit
Haushaltsmitteln von insgesamt 1,42 Mrd. € können Darlehen von rd. 5.6 Mrd. € im
Zins verbilligt werden. Darüber hinaus wird bei anspruchsvolleren energetischen
Sanierungen ein Tilgungszuschuss (Teilschulderlass des Darlehens) gewährt. Bis
Dezember 2005 wurden insgesamt über 100.000 Kredit-Zusagen mit einem Volumen von
rund 5,3 Mrd. € für die energetische Verbesserung von über 310.000 Wohnungen
erteilt und somit Investitionen von rd. 7,8 Mrd. € angestoßen. Mit diesem
Programm wird ein gutes Drittel des Marktes für energetische Wohnraumsanierungen
erschlossen.
Die aus dem Programm geförderten Maßnahmen bewirken eine Reduktion des
jährlichen C02-Ausstosses um bislang insgesamt ca. 1,1 Mio. t, davon im Sektor
Private Haushalte 0,5 Mio. t. In den Jahren 2004 und 2005 konnten ca. 30.000
Arbeitsplätze jährlich insbesondere im örtlichen Baugewerbe und Bauhandwerk
geschaffen bzw. gesichert werden.
Hier handelt es sich um eine Behauptung.
Aus dem Energiekonzept für die Stadt Wedel, vom 14. April 1988 geht eindeutig
hervor, dass zwischen dem nach der herrschenden Lehrmeinung berechneten
Energiebedarf und dem tatsächlichen Energieverbrauch keine Korrelation besteht.
Das gleiche Ergebnis ergab sich auch aus dem 11 Jahre zuvor durchgeführten
THERMA-Wettbewerb. Es wurden 10 Objekte im Auftrag des Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ausgeschrieben und anschließend erfolglos
saniert.
2. Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag (KV) enthält folgende Aussagen zur energetischen
Gebäudesanierung:
1. ... das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Fördervolumen von mindestens
1,5 Mrd. € jährlich erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend
verbessern (zum Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse oder
steuerliche Erleichterungen); Gebäudeenergiepass einführen (Z. 2121 ff). „Im
Zusammenwirken mit anderen Akteuren werden wir mit einer erheblichen Aufstockung
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wichtige Impulse für Bau und Handwerk geben
und zugleich zur Klimaverbesserung beitragen“ (Z. 3266 ff).
Wie oben bewiesen und später noch detailliert aufgeführt wird, kann mit dem
CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur marginal Energie eingespart werden.
2. Start eines Programms zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude des
Bundes (Z. 2620 f);
3. Begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten (Z. 865, 3300 ff), (nicht
beschränkt auf Energiesparmassnahmen).
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramrn ist Bestandteil des Programms zur Stärkung
von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung in Höhe von 25 Mrd. €
für die Legislaturperiode (KV Z. 3247 i.V.m. Z. 3267).
3. Weiterentwicklung des Programms, energetische Gebäudesanierung
3.1 CO2-Gebäuciesanierungsprogramm
Grundsätze der Weiterentwicklung
Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehört neben der Energieeinsparverordnung
(EnEV) zu den zentralen Elementen der Klimaschutzpolitik im Gebäudebereich.
Deshalb soll das Programm nach folgenden Grundsätzen umgestaltet und
weiterentwickelt werden:
1) Fordern und Fördern
a) Nach erfolgter Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden im Sommer 2006 wird bei Vermietung oder Verkauf von Wohn- und
Nichtwohngebäuden ein Energieausweis vorzulegen sein. Diesem sind
Modernisierungshinweise beizufügen.
Im Gegensatz zur EN 15217 hat die Deutsche Energie-Agentur die Absicht einen
bedarfsorientierten Energieausweis durchzusetzen, damit nicht erkannt werden
kann, dass die Auswirkungen der EnEV ineffizient sind.
b) Ein attraktives und wirkungsvolles CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll zur
Energieeinsparung beitragen, die Konjunktur unterstützen und Arbeitsplätze
erhalten bzw. neu schaffen.
Das ist ein frommer Wunsch, welcher sich aufgrund physikalischer
Gesetzmäßigkeiten niemals einstellen wird.
2) Mit dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird soweit möglich eine
enge Verknüpfung der Förderung mit der Energieeinsparverordnung und dem
Energieausweis angestrebt. Die Nachweisführung und Qualitätskontrolle der
geförderten Maßnahmen soll dann über den Energieausweis erfolgen. Die Förderung
soll sich am zu erreichenden energetischen Effekt orientieren. Höhere
Einsparungen an Energie und CO2 sollen wirkungsvoller gefördert werden.
Das angestrebte „Triumphirat“ zwischen CO2-Gebäudesanierungsprogramm – EnEV und
Energieausweis wird aus folgendem Grund keine Energieeinsparungen bringen.
Die EnEV basiert auf der U-Wert-Theorie welche wissenschaftlich nicht validiert
ist. Diese Theorie geht davon aus, dass der U-Wert und nur dieser U-Wert die
dominante Energieeinsparungsgröße sei. Das ist jedoch ein Irrtum weil noch
weitere 7 Faktoren energiewirksam sind. Da sich der vorliegende Bericht
ebenfalls auf diese Theorie bezieht und sich der Energieausweis ebenfalls nur an
den theoretischen Werten orientiert, bestätigen sich in der Verknüpfung die
Maßnahmen gegenseitig.
3) Sparsamer Mitteleinsatz - staatliche Förderung ist subsidiär, bietet Hilfe
zur Selbsthilfe. Ordnungsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. Austausch von
Altheizungen) werden auch weiterhin nicht gefördert.
4) Durch die Förderung sollen Maßnahmen die noch nicht wirtschaftlich sind an
die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit herangeführt und Anreize zur Mobilisierung
privaten Sparkapitals gesetzt werden.
Bereits in Test Nr. 3 der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ vom März 1987 ist
ersichtlich, dass bei Dämmkosten von DM 47.00/m3 Gebäude, mit einer
Energieeinsparung von nur 1 Liter Heizöl pro m3 Gebäude und Jahr, die statische
Amortisation 34,7 Jahre beträgt. Die Amortisation ist deshalb nicht möglich,
weil die Haltbarkeit der Außendämmung kaum 30 Jahre erreicht.
5) Den Investoren soll ein abgestimmtes Fördersystem, bestehend aus steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten, zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen angeboten
werden. Dieses Fördersystem wird so ausgestattet, dass jeder Investor alle
Instrumente gleichzeitig nutzen kann; eine Doppelförderung wird aber
ausgeschlossen.
Jeder Investor ist froh, wenn er mit einer Maßnahme Geld verdienen kann, für die
er keine Verantwortung hinsichtlich der Energie-Effizienz tragen muss.
6) Entbürokratisierung und Vereinfachung der Förderbestimmungen sollen zu einer
schnellen konjunkturellen Wirkung beitragen.
Die mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereits in 2006 angestrebten
nachhaltigen Impulse für die Baukonjunktur und den wirtschaftlichen Aufschwung
würden durch einen Programmstart erst nach dem Inkrafttreten des
Bundeshaushaltes im Juni/ Juli d.J. nicht erreicht. lm Mittelstandsrat der KfW
wurde deshalb angeregt, den Start wesentlicher Programmteile vorzuziehen und
frühzeitig im Jahre 2006 zu beginnen.
Die angestrebten grundlegenden Vereinfachungen, die Anbindung an die
Energieeinsparverordnung und die Einbeziehung der Energieausweise in die
Förderung sowie die Ergänzung des Fördersystems durch Zuschüsse erfordern jedoch
einen zeitlichen Vorlauf. Darüber hinaus muss die KfW mit ihren Partnern die
dafür notwendigen Voraussetzungen abstimmen und verfahrensmäßig einleiten.
Deshalb wird das Programm schrittweise umgestaltet und ausgeweitet.
Zum 1. Februar 2006
Mit den noch vorhandenen Restmitteln aus der Finanzierung der laufenden
KfW-Programme sollen kurzfristig Verbesserungen und Attraktivitätssteigerungen
im Rahmen, der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen in Kraft treten.
• Förderung von Einzelmaßnahmen
Wurden im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bisher überwiegend Maßnahmenpakete
gefördert, sollen künftig auch Einzelmaßnahmen, wie separater Heizungs- oder
Fensteraustausch oder die alleinige Wärmedämmung eine Zinsverbilligung erhalten.
Bewilligungen neuer Anträge sind insoweit im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung möglich.
Gegen Einzelmaßnahmen wie Heizungs- und Fensterersatz sowie Wärmedämmungen von
Dach- und Kellerdecken ist nichts einzuwenden. Gegen Dämmmaßnahmen im
Fassadenaußenbereich hingegen schon.
• Zinsvergünstigungen verstärken
Ein attraktiver und für ca. 4 - 8 Wochen stabiler Zinssatz soll bei den
Endkreditnehmern Zusätzliche Anreizwirkung entfalten, bei den Maßnahmenpaketen
soll dieser 1,0 % (gegenüber derzeit 1,9 %) und bei Einzelmaßnahmen 2,0 %
(derzeit 3,9 %) betragen. Dazu ist eine Zinsverbilligung von rd. 3,5 % bzw. rd.
2,5 % erforderlich. Sollte das Zinsniveau am Kapitalmarkt während der o.g. Phase
außerordentlich steigen, wird der Zinssatz nachgeführt.
• Ausweitung der Gebäudekulisse
o Einbeziehung der Gebäude der Baujahre bis einschließlich 1983 (bisher bis 1978
bzw. für Heizungen 1982);
o Einbeziehung von Gebäuden mit wohnähnlichen Nutzungen, wie z.B. Wohnheime u.ä..
Da die Art des Bauens in Deutschland in den 6 folgenden Zeiträumen wechselte,
ist eine Ausweitung der Gebäudekulisse in 2 Bereiche unstatthaft! Maßgebend
sind:
1. Baujahre 1850 bis 1920 > Zweistein Vollziegelmauerwerk und andere.
2. Baujahre 1920 bis 1940 > Eineinhalbstein Vollziegelmauerwerk und andere.
3. Baujahre 1945 bis 1960 > Diverse Minimalmauerwerke unterschiedlicher Bauart.
4. Baujahre 1960 bis 1970 > Diverse Mischmauerwerke unterschiedlicher Bauart.
5. Baujahre 1970 bis 1980 > U-Wert dominierte Mauerwerke aller Art.
6. Baujahre 1980 bis 2005 > U-Wert maximierte Mauerwerke nach WsVO und EnEV.
• Umstellung und Angleichung der Förderhöchstbeträge von Flächenbezug (bisher
max. 250€ pro m2 Wohnfläche) auf einen einheitlichen Betrag von max. 50.000 €
pro Wohnung. Damit Vereinfachung und Übereinstimmung der Bemessungsgrundlage für
Kredite und Zuschüsse in allen KfW-Programmen
(KfW-CO2-(Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren, Ökologisch Bauen).
• Vereinfachung des Verwendungsnachweisverfahrens. Analog zur Vorgehensweise bei
den ERP-Programmen verbleiben die Verwendungsnachweise bei Vorhaben, die
gegenüber der Zusage unverändert umgesetzt wurden, bei der Bank.
• Veröffentlichung durchleitungsbereiter Banken (Positivliste) in Abstimmung mit
den Bankenverbänden als Handreichung für interessierte lnvestoren.
Mit vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen 2006
Weitere Potenziale für Arbeit und Energieeinsparung sollen vor allem bei selbst
nutzenden Eigentümern (Eigenheimern) erschlossen werden, die häufig über nicht
unerhebliche Eigenmittel z.B. in Bausparverträgen verfügen. Dazu wird unter
Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit für Modernisierungen
und Instandsetzungen (s. u.) das Programm durch eine Zuschusskomponente ergänzt,
deren Gesamtvolumen auf 200 Mio. € pro Förderjahrgang begrenzt wird. Die
Zuschüsse können auch ohne Koppelung an Kredite vergeben werden. Um rechtzeitig
die notwendigen Impulse zu setzen, wird die Möglichkeit des förderunschädlichen
Vorhabenbeginns zugelassen.
Diejenigen des Volkes, welche hart angespart haben, sollen nun durch den Staat
irregeleitet werden und Ihr Geld in ineffiziente und zweifelhafte
Gebäudesanierungen investieren!
Einen besonderen Schwerpunkt soll angesichts des immensen Bedarfes und des hohen
Potenzials die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen, wie Schulen,
Kindergärten usw. bilden. In den bisher aus Eigenmitteln der KfW verbilligten
Programmen wird zukünftig eine zusätzliche Verbilligung mit Bundesmitteln in
Höhe von bis zu 200 Mio. € eingeführt.
Eine höhere Verbilligung für strukturschwache Gebiete wird angestrebt
(Gebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen
Wirtschaftsstruktur).
Ebenso sollen politische Körperschaften, Kommunen, Kindergärten und Schulen für
Wärmedämmsanierungen angehalten werden, welche keine Energie sparen und die
Gesundheit der Bevölkerung, wegen zu feuchter Räume belasten. (Schimmelpilze,
Milben)
Darüber hinaus soll die Attraktivität des CO2-Gebäudesanierungsprogramms erhöht
werden durch:
• Einführung eines „Förderchecks", bei dem sich Investoren vorab zu den
Investitions- und Programmbedingungen hinsichtlich Erfüllung der technischen
Voraussetzungen von der KfW beraten lassen können. Die Antragstellung bei den
Hausbanken wird einfacher und kann auf eine Bonitätsprüfung reduziert werden.
• Flexibilisierung der Konditionen:
o bei großen Krediten an Wohnungsunternehmen können u.a. für Laufzeit,
Zinsbindung, Auszahlung abweichende Vereinbarungen getroffen werden;
o bei kleinen Kreditbeträgen an private Darlehensnehmer soll den Banken
(weiterhin volle Primärhaftung) die Möglichkeit eröffnet werden, auf eine
Besicherung zu verzichten und im Gegenzug einen begrenzten Margenaufschlag zu
berechnen.
Nun soll das Volk noch für die eigenen Investitionen draufzahlen.
Bei allen energetischen Programmen soll das Nachweisverfahren soweit möglich auf
den Energieausweis umgestellt werden.
Wie bereits oben erwähnt, ist der Energieausweis das Abbild einer theoretischen
Berechnung, welche mit dem effektiven Energieverbrauch nur in Ausnahmefällen
übereinstimmt.
Deutschland hat bis heute keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA)
durchgeführt und Vergleiche im Bereich der oben aufgeführten 6 Gebäudekulissen
vorgenommen. Auch der Verwendungszweck der verschiedenen Energien wurde nicht
bestimmt. Es weiß niemand, wie viel elektrischer Strom für Wäremepumpenheizungen
verwendet wird.
Die KfW wird zur Unterstützung von Konjunktur und Aufschwung aus eigenen
Mitteln, weitergehende nicht energetische Modernisierungsmassnahmen an
Wohngebäuden und kommunalen Einrichtungen sowie die Errichtung von
Energiesparhäusern 60 attraktiv gestalten.
3.2 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung
Die tarifliche Einkommensteuer soll sich um 20 v.H. - höchstens 600 € - der
Arbeitskosten ermäßigen, die für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in
privaten Haushalten anfallen. Zukünftig können 3000 € Handwerkerleistungen auch
für energetische Modernisierungen - ohne Material und sonstige gelieferte Waren
- im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür könnte z.B. ein
Heizungsaustausch vorgenommen werden, ggf. einschließlich Installation einer
Solaranlage. Von den erwarteten Steuermindereinnahmen nach § 35a Abs. 2 EStG in
Höhe von 1.100 Mio. € entfallen rd. 25% auf energetische Maßnahmen (275 Mio. €).
Die Energie aus Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen kostet 4 bis 5 mal mehr
als bei den gegenwärtig aktuellen Energieträgern. Die Anlagen sind nicht
nachhaltig und müssen infolge geringer Haltbarkeit nach 20 bis 25 Jahren
abgebrochen werden. Die Rückbaukosten sind nach dieser Zeit ist etwa gleich hoch
wie der seinerzeitige Erstellungspreis.
3.3 Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude des Bundes
Der Bund verfügt über ca. 2000 zivile Liegenschaften mit ca. 7 Mio. rn2
Nutzfläche. Die Energiekosten betragen rd. 170 Mio. € pro Jahr. Über
Energiespar-Contracting sollen kurzfristige Potenziale erschlossen werden. Zur
Erschließung weiterer Potenziale und zur Verdeutlichung der Vorbildfunktion des
Bundes gegenüber dem privaten Sektor sind umfassende Investitionen wie
Dämmmaßnahmen, Fenstererneuerungen usw, erforderlich. Hierfür sind jährlich 120
Mio. € vorgesehen.
Gegen Maßnahmen wie Heizungs- und Fensterersatz sowie Wärmedämmungen von Dach-
und Kellerdecken ist nichts einzuwenden. Dämmmaßnahmen für Fassaden sollten nur
in Ausnahmefällen vorgesehen werden.
Aus den o. a. Angaben ist errechenbar dass pro Quadratmeter Gebäude 24 € an
Energiekosten aufgewendet werden müssen. Bei einer mittleren Geschosshöhe von 3
Metern sind das 8 € pro Gebäude-Kubikmeter. Da der Energiepreis nicht angegeben
ist, wird ein aktueller Energiepreis für größere Gebäude von 5 Ct. pro
Kilowattstunde Energie angenommen. Das sind 160 kWh/m3a und entsprechen somit 16
Liter Heizöl bzw. 17,5 m3 Erdgas pro Gebäude-Kubikmeter und Jahr. Das ist sehr
viel oder sind etwa die Angaben falsch?
Vergleicht man dieses Ergebnis mit den über 10 Jahren gemessenen
Energieverbrauchszahlen aus einer amtlich kontrollierten Studie des
Schweizerischen Amtes für Bundesbauten in Bern vom 24. Mai 1996, so ergeben sich
folgende Werte für die Baujahre:
1. 1875 16,0 kWh/m3a
2. 1900 21,3 kWh/m3a
3. 1924 23,1 kWh/m3a
5. 1951 31,2 kWh/m3a
6. 1958 29,6 kWh/m3a
7. 1971 40,8 kWh/m3a
8. 1975 31,7 kWh/m3a
9. 1973 68,6 kWh/m3a
10. 1975/80 34,5 kWh/m3a
11. 1986 27,0 kWh/m3a
Außerdem sind in München etwa 60 staatliche Gebäude mit Jahrgang 1850 bis 1930
bekannt, deren Energieverbrauch zwischen 15 bis 25 kWh/m3a liegt.
Schon nur um den Widerspruch zu klären, ob der 4 bis 5 mal höhere
Energieverbrauch von Deutschen Bundesbauten gegenüber Schweizerischen möglich
ist, sollte dies mittels EVA von behördlicher Seite dringlich geklärt werden, um
zu wissen was Sache ist!
3.4 Beratungs- und Informationsoffensive der Bundesregierung und ihrer
Partner
Begleitend zur Programmfortentwicklung und -ausweitung wird die Bundesregierung
eine
Öffentlichkeitsarbeit für energetische Sanierung, Fachinformation und Auflage
einer Broschüre „Energetisch Sanieren" als Beilage zu jedem Energieausweis
starten.
Über die Deutsche Energie-Agentur (dena) sollen weitere Modellvorhaben der
energetischen Sanierung durchgeführt werden, die bereits jetzt zu einer
erheblichen regionalen Aufmerksamkeit für Energieeinsparthemen
(Anschauungsobjekte) beitragen. Die Beratung durch ausgebildete Energieberater
wird intensiviert. BMU wird im Rahmen der Kampagne „Klima sucht Schutz" die
Öffentlichkeitsarbeit für das Programm weiter ausbauen. Die KfW und die dena
leisten eigene Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.
Es bleibt der Bundesregierung überlassen eine neue Broschüre zu kreieren. Doch
wenn die Regierung ohnehin nichts ändern will, kann sie der Einfachheit halber
die Unterlagen des THERMA-Wettbewerbes verwenden, welche immer noch dem heutigen
Mainstream entsprechen!
Die dena ist sicherlich in der Lage weitere Modellvorhaben durchzuführen, doch
wenn der Status Quo der herrschenden Lehrmeinung - ohne zusätzliche
Grundlagenforschung - beibehalten wird, werden keine flächendeckenden
Energieeinsparungen möglich sein. Auch eine Beratung durch angeblich
ausgebildete Energieberater, welche in ihrer Ausbildungszeit das Falsche gelernt
haben, wird nicht zum Ziel führen
4. Kosten und Effekte
Für ein Jahr der vollen Programmwirksamkeit:

)1 einschließlich Zinsverbilligung der KfW
Der Mittelbedarf in 2006 wird aufgrund der schrittweisen Umsetzung des
Programms, der vorhandenen Restmittel und des erforderlichen Planungsvorlaufs
der privaten Eigentümer, Wohnungsgesellschaften und Kommunen geringer ausfallen.
Er verteilt sich pro Förderjahrgang und Förderart (Zinsverbilligung,
Tilgungszuschuss, Zuschuss) über mehrere Jahre.
Für ein Jahr der vollen Wirksamkeit des Programms wird nach dem derzeitigen
Stand mit einem Investitionsvolumen von ca. 7 Mrd. € gerechnet, insgesamt 28
Mrd. €. Als Faustformel kann gelten, dass jede in die Gebäudesanierung
investierte Milliarde Euro etwa 25.000 Arbeitsplätze sichert und zum Teil auch
neu schafft, wovon rd. zwei Drittel auf das Baugewerbe entfallen. Bei
vierjähriger Programmlaufzeit werden weitere ca. 1,6 Mio. t CO2-Einsparung im
Gebäudebereich erwartet.
Verfahren
Um der KfW bereits frühzeitig die erforderliche Planungs- und
Finanzierungssicherheit zur Vorbereitung aller Stufen des Programms und zur
Ankündigung gegenüber der Öffentlichkeit zu ermöglichen, wollen BMF und BMVBS
(abgestimmt mit BMU und BMWi) durch gemeinsames Schreiben die KfW mit der
Weiterführung und Ausweitung der Förderung durch die dargestellten Maßnahmen und
Programmteile ermächtigen. Das Schreiben soll vorab am 18. Januar 2006 dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben werden.
Die fachlich betroffenen Ressorts BMWi, BMU und BMF bilden unter Federführung
des BMVBS und in Zusammenarbeit mit der KfW eine Arbeitsgruppe, die
kontinuierlich die Entwicklung der Programme beobachtet und sie übers Jahr im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend der
Marktentwicklung anpasst.
Mit Stand zum Ende eines jeden Programmjahres legt das BMVBS in Abstimmung mit
den beteiligten Ressorts dem Bundeskabinett einen Bericht vor, in dem die
Entwicklung der Programme, insbesondere seiner neuen Förderelemente, im Hinblick
auf Wachstum, Beschäftigung und Umweltschutz dargestellt und Vorschläge zur
Weiterentwicklung im Rahmen des festgelegten Fördervolumens gemacht werden
(lernendes Programm).
Die oben genannte Problematik ist seit 30 Jahren allgemein bekannt. Die
wissenschaftlichen Beweise, dass die herrschende Lehrmeinung mit der bis heute
noch nicht bewiesenen U-Wert-Theorie in die Irre führt, sind hingegen gesichert.
05.01.2006
Architekt Paul Bossert, CH
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