Hochhaus mit Niedrigenergieniveau
Vorzeigeprojekt in Berlin
Unter dieser Überschrift berichtet die Zeitschrift Energie-ImpulsE der Energie-
und Umwelt- Managementberatung Pöschk (tätig im Auftrag der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung) in Ausgabe 2.06 auf den Seiten 5-7 über ein interessantes
realisiertes Bauvorhaben.
Es handelt sich um ein industriell errichtete Typenhochhaus einer landeseigenen
Berliner Wohnungsbaugesellschaft im Berliner Stadtbezirk Lichtenberg,
welches zum Kreis der im Rahmen der zweiten Projektphase des Modellvorhabens
ausgewählten Gebäude gehört.
Das Projektziel besteht darin den Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden um bis
zu 80 Prozent zu senken, die von der Deutschen Energieagentur (dena) für das
Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ ausgewählt wurden (Häuser mit
einem Heizwärmebedarf von jährlich etwa 50 kWh/m2 werden als „Niedrigenergiehaus
im Bestand“ bezeichnet).

| Projektsteckbrief |
|
| Modellvorhaben: |
NEH im Bestand (dena) |
| Objekt: |
Schulze-Boysen-Str. 35-37, Berlin |
| Eigentümer: |
HOWOGE |
| Wohnfläche: |
~ 18.000 m2 |
| Baujahr: |
70er |
| Geschosse: |
18 und 21 |
| Gebäudehöhe: |
54 und 62 m |
| Kosten: |
8.500.000 € |
| Außenwände: |
Dreischichtplatten |
| Fassadendämmung: |
12 cm Mineralwolle WLG 035 |
| Dachdecken: |
14 cm Mineralwolle WLG 035 |
| Fenstererneuerung: |
3-Scheiben ISO mit Uw = 1,1 |
| Gebäudetechnik: |
BHKW, Lüftungsanlage mit WRG |
| Energieeinsparung: |
750.000 kWh p.a. |
| Betriebskosteneinsparung: |
30.000 € (ca. 0,14 €/m² x Monat) |
| Primärenergiebedarf: |
- 33,8% |
| Transmissionswärmeverluste: |
- 38,1% |
| Kosten einer kWh: |
0,04 € |

Quelle: ebenda (http://www.berliner-impulse.de/fileadmin/Zeitschrift/EI_02_06_klein.pdf)
Zitat: " ... eine Verringerung des Primärenenergiebedarfs um 33,8 Prozent und
eine Senkung der Transmissionswärmeverluste um 38,1 Prozent. Damit sind die
Anforderungen, die aus energetischer Sicht an das Niedrigenergiehaus gestellt
werden, in vollem Umfange erfüllt." Kommentar: Wir sind bislang davon
ausgegangen, dass man dazu einen Grenzwert des Energieverbrauchs einhalten muss
- vergl. oben: ~ 50 kWh/m2a.
Wir ergänzen nun den Bericht um eine
Kosten-Nutzen-Betrachtung
| Ø Wohnungsgröße: |
60 qm |
| Kosten je m² Wfl:: |
472,22 € |
| Kosten je WE: |
28.333 € |
| Nutzen je WE: |
100 € p.a. |
| Nutzen je m² Wfl:: |
1,67 € p.a. |
| Kosten : Nutzen |
= 283 : 1 |
"Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen
müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art.
und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein.
Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die
erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die
eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden
ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen."
Quelle: §5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen (1)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz,
EnEG)
Vom 22. Juli 1976, BGBl. I S. 1873,
zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes
vom 10. November 2001, BGBl. I S. 2992
Kommentar: ohne
DIMaGB, 15.09.2006
nach oben
Ein praktisches Sanierungsbeispiel:
900 DM jährliche Kosten
für 200 DM jährliche Einsparung
"Die angenehme Wärmedämmung des Gebäudes basiert auf vielen respektabel zu
lesenden gesetzlichen Forderungen, damit es ehrlich zugehe mit der
Energieeinsparung, obwohl das – wie gleich zu lesen sein wird – dem Mieter
schnurzpiepe sein kann, denn was er einspart ist ja unbedeutend gegenüber
der Summe, die er zuzahlt. Der Mieter unserer Beispielwohnung zahlt
monatlich je Quadratmeter Wohnfläche für die Keller- und Drempeldämmung DM
0,28 und für die Wärmedämmung außen DM 1,07 je Quadratmeter. Bei 56,27
Quadratmeter Wohnfläche löhnt der Mieter dafür im Jahr DM 911,40! Soviel
spart er an Heizkosten nie und nimmer ein. Den, wenn auch durch die
Wärmedämmung geringeren Verbrauch, muss er natürlich bezahlen, und dazu
die Gebühr für das Ablesen. Der Mieter unserer Beispielwohnung hatte 1998
für seine Heizkosten DM 609,24 zu entrichten. Dank der Wärmedämmung waren
das etwa DM 200,– weniger als vorher. Dafür bezahlte er aber zusätzlich DM
911,40 jährlich für die Wärmedämmung, d.h. seine warme Stube kostete ihn
vorher ohne Wärmedämmung rund DM 800,– und nun mit Wärmedämmung DM
1.562,64!"
aus: Mieterecho, ME 282/2000, S.16
„Der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG
wegen Wärmedämmaßnahmen geltend macht, muß in der Mieterhöhungserklärung
nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmeberechnung darlegen, in welchem Maß
sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt.“
Rechtsentscheid des Kammergerichts Berlin vom 17.08.2000
Kommentar DIMaGB:
Hierbei handelt es sich um ein Paradebeispiel an Unwirtschaftlichkeit.
Noch dazu ist es schlichtweg ungesetzlich, denn des Energieeinspargesetz
schreibt Wirtschaftlichkeit zwingend vor: §5 EnEG
"(1) Die Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten
Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude
gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen
gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen
Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden
Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist
die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den
Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen
besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger
Weise zu einer unbilligen Härte führen."
Vorsicht hinsichtlich des oben aufgeführten rationalen Entscheids des
Kammergerichts!
Das ist Vergangenheit. Seit 2002 ist dem Unfug Tür und Tor geöffnet.
"Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen
zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von MHG § 3 Abs. 3 Satz 2) bedarf es nicht der
Beifügung einer Wämebedarfsberechnung."
DIMaGB, 13.08.2005
nach oben
betreff:
Wärmedämmung bei Altbauten
Von: k.
Gesendet: Freitag, 2. September 2005 14:58
Sehr geehrter Herr Bumann,
im Zuge meiner Recherche über Wärmedämmsysteme für Altbauten im Internet
bin ich jetzt schon häufiger über Ihre Seiten "gestolpert" und habe Sie
mit Interesse gelesen. Meine Frage ist nun, ob Sie die nachträgliche
Dämmung mit Styroppor verdammen oder generell die nachträgliche Dämmung.
Ich habe ein Altbau Jg. 1959 mit einem 2 schaligen Mauerwerk mit
Hohlschicht. Ich beabsichtige, die Hohlschicht mit einem Dämmmaterial
(Einblasdämmsystem Rockwool o.ä.) zu verfüllen, da ich schon in den
kühleren Jahreszeiten bemerkt habe, dass die Wand sich ziemlich kühl
anfühlt und ein unangenehmes Wohnklima verbreitet. Wie stehen Sie zu
diesem Dämmsystem. Das die Styropordämmung nichts bringt, habe ich an
einer anderen Stelle an unserem Haus bemerkt. Dort wurde eine
entsprechende Dämmung von unserem Vorbesitzer angebracht und die Wände
sind ähnlich kühl, wie im ungedämmten Teil. Für eine kurze Nachricht von
Ihnen wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruss, K.K.
* * *
Sehr geehrter Herr K.,
grundsätzlich verdamme ich nur unsinnige Maßnahmen am Bau, die den
Bauherrn einen Haufen Geld kosten und wenig nützen. Styropor-WDVS gehören
leider oft dazu.
Unterscheiden müssen wir zwischen Mauerwerk und Beton (Stichwort: Platte).
Bei Mauerwerk ist es völlig falsch, weil man von innen nach außen dichter
baut. Bei Beton ist es unbedenklicher, weil da die Sorptionsprozesse nicht
so sind wie bei Mauerwerk.
Das ist bislang reine Bauphysik und hat nichts mit Wirtschaftlichkeit zu
tun. Wer sich für dieses Thema interessiert, kommt an meiner Wirtschaftlichkeitsseite nicht vorbei. Dort
sind reichlich Erläuterungen und abschreckende Beispiele aufgeführt.
Zu dem von Ihnen angesprochen Praxistest mit Styropor: nur auf dem Blatt
Papier eines formelverliebten Technokraten bewirkt Wärmedämmung auf
2-schaligen Konstruktionen etwas, leider auch nach DIN, aber das macht
nichts: die Praxis zeigt wieder mal, was wirklich los ist. Zum Glück lässt
sich die Praxis weder von Trittin noch dena noch DIN usw. beeindrucken.
Die von Ihnen angesprochene Kerndämmung ist eine Möglich- keit, etwas zu
bewirken. Wissen Sie schon, was der Spaß kostet? Wissen Sie auch, was es
Ihnen nützt, ich meine garantiert und nicht wischi-waschi-unverbindlich?
Es gibt noch eine Variante, die können Sie selber umsetzen und die dürfte
an Wirtschaftlichkeit nicht zu übertreffen sein: eine Innenbeschichtung
mit TS Interieur. Das Ergebnis
schlägt sich schon nach der kommenden Heizperiode nieder und spüren werden
Sie bereits nach wenigen Wochen etwas.
Ich kenne die neuesten Messergebnisse (Dt. Welle, Bonn, Büroräume,
01.+02.09.2005 gemessen), die strafen jeden Ignoranten Lügen: mit 2 kW in
0,5 h die Wandoberflächentemp. um +3,5 °C angehoben (!). Somit bewiesen:
im Sommer kühl. Im Winter warm.
Mit freundlichen Grüßen
M. Bumann
nach oben
Wärmedämmung mit WDVS: mehr einsparen als verbrauchen
Gefunden in der Berliner Zeitung vom 30.07.2005, Ressort: Immobilien:
"Wärmedämmung zahlt sich aus
Bundesverband sieht Einsparpotenzial bei Heizöl in Milliardenhöhe /
Auch teure Sanierungen bei Altbauten lohnen sich
BERLIN, 29. Juli. In vielen Haushalten in Deutschland wird noch immer
Energie vergeudet...
...
Auf Grundlage dieser Daten hat der Bundesverband
Wärmedämm-Verbundsysteme folgende Bilanz aufgestellt: Würden alle 24
Millionen Wohneinheiten in Deutschland, die bisher noch nicht optimal
wärmegedämmt sind, ideal saniert, könnten 218 Milliarden Liter Heizöl in
einem Jahr eingespart werden.
..."
Dieser hoch interessante Artikel erschien natürlich nicht nur in der
Berliner Zeitung, sondern in vielen Tageszeitungen und auch in
Fachzeitschriften.
Die Inhalte, die darauf zu untersuchen
sind, ob sie einer Überprüfung standhalten:
1. In mehr als 50% der Haushalte
würden mehr als 20 Liter Heizöl je qm verheizt. Welche seriöse Quelle
liefert diese Daten mit wissenschaftlicher Sicherung?
2. Womit wird ein Leistungsversprechen begründet, dass man
mittels Brennerjustierung und einer „guten Wärmedämmung“ auf einen
Verbrauchswert von 7 Litern Heizöl je qm kommt? Wie sehen die
Berechnungsgrundlagen für diese werbliche Aussage aus?
3. Womit wird ein Leistungsversprechen begründet, dass man
mittels Brennerjustierung und einer „guten Wärmedämmung“ auf einen
Verbrauchswert von 3 Litern Heizöl je qm in rd. 400.000 Wohnungen kommt?
Wie sehen die Berechnungsgrundlagen für diese werbliche Aussage aus? Was
ist eine „guten Wärmedämmung“?
4. Was versteht man unter „nicht ganz billig“, wenn er von
energetischen Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer „14 Zentimeter
dicke(n) Wärmedämmung“ spricht?
5. Was hat der Verbraucher unter „extrem hohen Energiepreisen“,
„teuren Investitionen“ und Amortisationen „nach einiger Zeit“ zu
verstehen?
6. Welche seriöse Quelle gibt mit wissenschaftlicher Sicherung den
Transmissionswärmeverlust über die Außenwände in Höhe von 40% für
mindestens 50% der Wohnungen an?
7. Auf welchen Wohnungsbestand bezieht sich die Aussage, dass rund
30% der Wärme durch schlechte Fenster entweiche?
8. Auf der Grundlage welcher Daten hat der FV WDV die hanebüchene
„Bilanz“ aufgestellt, dass 218 Mrd. l Heizöl p. a. eingespart werden
könnten, wenn alle 24 Mio. Wohneinheiten, die „noch nicht optimal
wärmegedämmt sind“, „ideal saniert“ würden?
a. Was bedeutet „nicht optimal wärmegedämmt“?
b. Was bedeutet „ideal saniert“?
c. Wie berechnet man die Einsparung von Ø 9.083 l Heizöl je WE p. a.?
d. Wie viele l Heizöl verbraucht eine WE Ø p. a.?
e. Wie sehen die Bestandsdaten der genannten 24 Mio. WE aus? Wo hat der
FV WDV die her?
Weiß der FV WDV mehr als das Statistische
Bundesamt?
f. Liegt dieser „Berechnung“ ein anerkanntes Berechnungsverfahren
zugrunde
oder sind die Zahlen frei erfunden?
9. Welche sind die „jüngsten Statistiken“, die den Ratschlag
angeblich unterstreichen?
a. Wie soll es mittels Dämmmaßnahmen möglich sein, den Anstieg der
Inflationsrate infolge der gestiegenen Kosten bei Mineralölprodukten zu
beeinflussen?
b. Beeinflusst man mittels WDVS Energieverbräuche oder Energiekosten?
c. Was ist unter „Mineralölprodukten“ zu verstehen? Es gehören neben
Heizöl auch Diesel und Benzin dazu, es gibt aber noch weitere. Was haben
diese Produkte preislich mit WDVS zu tun?
d. Welche Faktoren beeinflussen den Heizölpreis?
Dazu kommt Verschwiegenes:
Ein Recycling von WDVS gibt es de facto in Deutschland nicht. Man stößt
auf Rat- und Sprachlosigkeit bei diversen Bundesministerien und -ämtern
sowie Fachverbänden. Angesichts über 700 Mio. verarbeiteter m² WDVS kommt
hier ein ungelöstes Problem von hoher volkswirtschaftlicher Tragweite auf
uns zu. Die aktuell gängigen teuren Sanierungssysteme verzögern nur etwas
den Zeitfaktor. Wer zahlt am Ende?
Den WDVS wird vom FV WDV eine hervorragende Ökobilanz ausgestellt. Das
Problem des nicht existierenden Recyclings wird dabei genauso ausgeblendet
wie die Umweltbelastung mit tausenden Tonnen Styrol jährlich und weiteren
etlichen Tonnen Pentan bei der Herstellung von Polystyrol. Die Herstellung
von Pentan ist sehr energieintensiv und Styrol ist kanzerogen.
Der Begriff „wirtschaftlich“ kommt in dem Werbetext des FV WDV nicht vor.
Nicht „teure Sanierungen bei Altbauten“ lohnen sich, sondern nur
wirtschaftliche. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist gesetzlich
vorgeschrieben, man kann das im §5 des Energieeinspargesetzes (EnEG)
nachlesen. Teure Sanierungen sind Wunschträume von Herstellern und
Verarbeitern, wirtschaftliche Maßnahmen beim Bauen im Bestand sind sogar
in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben – auch hier ist der
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verankert.
Ebenso wurde ausgeblendet: Algen und Mikroorganismen an Dämmfassaden,
Rissbildung, Tauwasser-problematik.
Ein Rechenexempel zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit:
218.000 Mio. l : 24 Mio. WE = 9.083,33 l/WE
das ist ein unglaublich gutes
Einsparergebnis!
[218.000.000.000 : 24.000.000 = ~9.000 und 218 Mrd. = 218.000 Mio.]
Nun die Frage: geht das überhaupt?
Fakt 1:
durchschnittlich 16,05 l/m² Wfl. benötigten die westdeutschen Haushalte
in Mehrfamilienhäusern in der Heizperiode 2002/03 - Vorjahr: 16,25 l/m²
Quelle: Studie von Techem "Energiekennwerte, Ausgabe 2004"
Fakt 2:
Ø Kosten, 68 m² Wfl., Ölhz. 335 € (1998/99) 499 € (2001/02)
Ø Kosten, 68 m² Wfl., Gashz. 403 € (1998/99) 550 € (2001/02)
Quelle: techem, 02.2004, nach Auswertung der Heizkosten von 800.00
Wohnungen
Fakt 3:
Für das Jahr 2002 gibt das Statistische Bundesamt 35.813.100 WE an (Stand:
13.08.2003),
belegt waren sie mit 36.105.500 Haushalten bzw. 76.861.600
Personen.
Die durchschnittliche Fläche je Wohneinheit betrug 89,4 m2
(41,6
m2/Person bzw. 2,2 Personen/WE).
Quelle: destatis.de
|
Jetzt nehmen wir das angegebene Einsparpotenzial in Höhe von 9.083,33
l/WE und den von techem ermittelten Durchschnittsverbrauch in Höhe von
16,05 l/m² Wfl. Dann käme man auf eine durchschnittliche Wohnungsgröße von
9.083,33 l/WE : 16,05 l/m² Wfl. = 565,94 m2/WE. Das ist das
6,33-fache des tatsächlichen Wertes.
[ 9.083,33 : 16,05 = 565,94; 565,95 / 89,40 = 6,33 = ~6] |
|
Jetzt rechnen wir den auf 550 € gerundeten Wert der 68-m2-Wohnung
auf 89,4 m2 hoch, das ergibt 723,09 €. Das macht bei einem Preis von
0,40 €/l bei Heizöl stolze 1.807,72 l aus. Nach der WDV Arithmetik spart
man demnach 5x mehr ein, als man überhaupt verbraucht.
[ 550 x 89,4 : 68,0 = 723,09; 723,09 : 0,40 = 1.807,72 und 9.083,33 : 1.807,72
= 5,025 = ~5 ] |
Fazit: das WDVS ist ein perpetuum mobile der 3. Art, der Energieerzeuger
an der Hauswand. Unser Ratschlag: fordern Sie beim Fachverband WDV bzw.
bei der ausführenden Firma dieses Einsparvolumen ein! Alternativ kann es
Ihnen egal sein, ob Sie 5-fach oder 6-fach belogen werden. Zitat: "Darüber
hinaus haben wir dafür zu sorgen, dass das, was versprochen ist, auch
gehalten wird. Denn Qualität ist und bleibt das beste Rezept." (FV WDV)
Links:
:: Sie können den Artikel auch im Ganzen lesen
::
der Artikel im Archiv der Berliner Zeitung
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Verdämmt in alle Ewigkeit !
Gesellschaft für Wohnen und Bauen (GWG) verursacht Millionenschaden durch verfehlte
Wärmedämmung.
GWG forderte nach Wärmedämmung Mieterhöhung in 13-facher Höhe der
Heizkosteneinsparung.
Scheitert der Versuch die "verdämmten" Mieter zu übervorteilen, dann sind die
Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg "verdammt" die Zeche zu zahlen.
Wärmedämmung - eine Modernisierungsfalle ?
Zusammenfassung
(leicht gekürzt):
Wärmedämmung auch an älteren Gebäuden kann sinnvoll und notwendig sein, um
Energierohstoffe zu schonen und um den Klimaschutz voran zu bringen. Berechtigen diese
Ziele aber jede Maßnahme zu jedem Preis?
1998 hat in Hamburg die stadteigene Gesellschaft für Wohnen und Bauen (GWG) 344 Wohnungen
modernisiert, u.a. die Außenfassaden mit einer 8 cm Thermohaut und die Flachdachdecken
ebenfalls mit 8 cm Dämmplatten versehen. Die Gebäude mit ihren Backsteinfassaden mussten
zur Erhaltung des historischen Ortsbildes als Klinkerfassade ausgeführt werden.
Die Mieterhöhungserklärung im Februar 1999 enthielt lediglich den Hinweis, dass die
Maßnahmen eine spürbare Einsparung bei den Energiekosten (Heizung) zur Folge haben
werden. Danach kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und der GWG über
die Aufschlüsselung der Kosten und über die Höhe der Heizkostenersparnis. In
Bedrängnis geraten nannte die GWG eine Ersparnis von 45 % und verbreitete danach ein
Gutachten, in dem sogar von einer Energieersparnis von 50 % die Rede war.
In Anbetracht der geforderten Mieterhöhung bezweifelten die Mieter aber die
Wirtschaftlichkeit der Wärmedämmung, sie gingen davon aus, dass die Mieterhöhung nach
ständiger Rechtsprechung höchstens das Doppelte der jährlichen Heizkostenersparnis
betragen dürfe. Ein Blick in die Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre hätte
jedoch gezeigt, dass die Mieterhöhung über das Doppelte der gesamten Heizkosten betragen
würde.
Wie die jetzt durchgeführten Untersuchungen zeigen, wurde nach den Wärmedämmungen
durchschnittlich
nur 30 % Heizenergie eingespart und
die Heizkosten sind lediglich um nur 20 % gesunken.
Eine Erfolgskontrolle hat indessen offensichtlich nicht stattgefunden. Die Maßnahmen
zur Wärmedämmung sind als höchst unwirtschaftlich zu bezeichnen, die geforderten
Mieterhöhungen betrugen das 13-fache der Heizkostenersparnis. Das ist eine eklatanter
Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes, das
vorschreibt, dass generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden müssen.
Da dies augenscheinlich nicht der Fall ist, werden hohe Verluste zu verbuchen sein. Die
Verluste belaufen sich bei den 344 Wohnungen hochgerechnet auf real 4,8 Mio. DM oder 2,5
Mio. Eur.
In diesem Fall hat sich gerächt, dass der Gesetzgeber nicht bindend vorschreibt, dass
schon bei Ankündigung von Energie sparenden Maßnahmen und erst recht in der
Mieterhöhungserklärung die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss.
Politik ist gefragt, damit nicht unnötig Geld in wenig effiziente Wärmedämmungen
vergraben wird und - weil das Geld nur einmal ausgegeben werden kann - für weiteren
Klimaschutz im Gebäudebestand nicht mehr zur Verfügung steht!
Auszugsweise die wichtigsten Zahlen:
Aus Sicht der Wohnungsbaugesellschaft ergeben
sich folgende Kosten-Erlös Rechnung:
| |
Abrechnungs-
einheit |
Oberste
Geschosswohnung |
Aufwendungen für Wärmedämmung |
622.613,34 DM |
11.117,92 DM |
Jährliche Rückflüsse 11 % |
68.487,46 DM |
1.222,97 DM |
Aus Mietersicht ergeben sich
folgende Mieterhöhungs-Heizkosteneinsparungs Situationen:
| |
Abrechnungs-
einheit |
Oberste
Geschosswohnung |
| Jährliche geforderte Mieterhöhung |
68.487,46 DM |
1.222,97 DM |
| Jährliche Einsparung Fernwärme |
5.384,80 DM |
131,02 DM |
| Jährliche Mietmehraufwendungen |
63.102,66 DM |
1.091,95 DM |
| Kosten-Nutzen-Verhältnis |
12,72 : 1 |
9,33 : 1 |
Das eingangs beschriebene
Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem Energieeinsparungsgesetz
und das von der Rechtsprechung entwickelte Kriterium eines Kosten-Nutzen-Verhältnisses
von höchstens 2 : 1, wird hier in eklatanter Weise verletzt. Wird dieses Kriterium (2:1)
angesetzt, dann ergibt sich für die angenommene Lebensdauer der Wärmedämmung folgendes:
| |
Abrechnungs-
einheit |
Oberste
Geschosswohnung |
| Jährliche geforderte Mieterhöhung |
68.487,46 DM |
1.222,97 DM |
| Höchst zulässige Mietmehraufwendungen |
10.769,60 DM |
262,08 DM |
| Unzulässige Mietmehraufwendungen |
57.717,86 DM |
960,89 DM |
Realwert der unzul. Mehraufwendungen
(über 30 Jahre bei einer Inflationsrate von 2 %/a) |
895.981,36 DM |
14.916,35 DM |
Für die Abrechnungseinheit (64 Whg.) ist
festzustellen, dass eine Kapital- oder
Einkommensvernichtung von ca. 896 T DM bzw. 458 T Eur stattfindet.
Quellenangabe:
Veröffentlicht auf der Internetseite der
RENORGA Beratungsgesellschaft für rationelle Energieverwendung,
Organisation und Innovation mbH & Co.
Käkenflur 14 a, D - 22419 Hamburg
Link zum Dokument:
::
http://www.renorga.de/verdaemmt/Verdaemmt.html
Das Dokument veranschaulicht Ihnen ein höchst unwirtschaftliches Beispiel,
zudem sind
alle
Ergebnisse und Zusammenhänge gut erläutert.
Dezember 2002
nach oben
Kosten und Wirtschaftlichkeit von TWD
"Die Vollkosten der Solaren Umweltwand (TWD-Systeme) schwanken deutlich, sie
liegen bei 400 bis 650 €/m² für Holzmodulfassaden, 450 bis 750 €/m² für
Aluminiumfassaden und 200 – 400 €/m² für Einfachsysteme. Dies erscheint viel,
aber die Bandbreite spiegelt nicht nur Leistungsfähigkeit und Qualität wider.
Das teuerste Glaselement ersetzt beispielsweise gleich die Wand. Die höchste
Effektivität erreichen die Solarwände unter den folgenden Voraussetzungen (vgl.
Tabelle 1):
• Weitgehend verschattungsfreie Südorientierung der Solarfassade (max.
20 Grad Abweichung). Dieses führt gegenüber opaken WDVS zu
Heizenergiegewinnen
von rund 100 kWh/m² TWD-Fläche und Jahr.
• Konstruktiv: schwere Massivwände (ab 1200 kg/m3), die die Wärme gut
speichern und nach innen weiterleiten. ***
• Große Räume, bzw. eine offene Raumsituationen hinter der TWD-Wand
begünstigen die Wärme-Ausbeute.
• Die Lage des Gebäudes z. B. im Bergland. Hier liegen die Heizenergiegewinne
bis um den Faktor 3 über den genannten 100 kWh."
Quelle:
"Energiebilanz verbessern, Produktivität erhöhen. Einsatzbeispiele und
Investitionsvergleich"
Eine Information des Fachverband Transparente Wärmedämmung e.V.
04.2006
Es wird auf eine Studie verwiesen, gemäß der anhand von so genannten
äquivalenten Energiepreisen die TWD-Systeme "zu den wirtschaftlichsten
Investitionen" zuzuordnen sind. Dazu der Fachverband: "Tendenziell sind einfache
und kostengünstige Systeme wirtschaftlich vorteilhafter. Dies muss ggf.
abgewogen werden gegen nicht-monetäre Vorteile aufwändigerer Systeme."
*** nach DIN 4108 spielt das Speichervermögen der Außenwand keine Rolle
hinsichtlich der Energiebilanz;
maßgebend ist allein der U-Wert, den man mit möglichst
dicker Dämmung klein halten soll
Kommentar: Offensichtlich hängen sowohl in der modernen Bauphysik als auch
Ökonomie viele Dinge vom Standpunkt des Betrachters ab.
DIMaGB, 08.07.2006
nach oben
Ein hilfreicher Vergleich:
::
Sanierungspotenziale im Altbau
werden überschätzt (09.2010)
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